Duisburg. Ein Duisburger (27) randalierte im Jobcenter und attackierte einen Freund mit einer Gehhilfe. Nun stand er in Duisburg vor Gericht.
Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Ein Streit um angeblich verliehenes Geld war der Grund für einen 27-jährigen Meidericher, am 21. April 2018 mit einer Krücke auf seinen bis dahin besten Freund einzuschlagen.
Doch der Prozess vor dem Amtsgericht endete aufgrund einer psychischen Erkrankung des Angeklagten ohne Urteil. In Friemersheim waren sich die beiden 27-jährigen Männer zufällig begegnet. Der Geschädigte, der sich zuvor schon vom Angeklagten distanziert hatte, weil der sich immer seltsamer benahm, wurde von Geldforderungen des Angeklagten überrascht. Es kam zu einem kurzen aber heftigen Streit, in dessen Verlauf der Meidericher versuchte, sein Gegenüber mit der Gehhilfe zu schlagen, die er wegen einer Beinverletzung benutzte.
Auch im Jobcenter war der 27-Jährige schon ausgerastet
Als der Zeuge sich erfolgreich zur Wehr setzte und dem Angreifer die Krücke entriss, zog der ein Messer. „Aber es war nur ein kleines Taschenmesser“, so der weitgehend geständige Angeklagte. „Ich hatte Angst, dass er mich nun mit der Krücke schlagen würde.“
Bereits drei Wochen zuvor war der 27-Jährige beim Jobcenter an der Friedrich-Wilhelm-Straße aggressiv aufgetreten. „Die wollten mir die Leistungen streichen. Ich wurde zwischen Jobcenter und Sozialamt hin- und her geschickt. Als ich sagte, ich würde nicht eher gehen, bis das geklärt sei, kam die Security“, versuchte der Meidericher seinen Ausraster zu erklären. Er beleidigte die Sicherheitskräfte übel und drohte sie „platt zu machen“.
Im Februar 2018 war der 27-Jährige nach einem Streit mit Familienangehörigen in der Psychiatrie gelandet. Dort wurde eine Erkrankung diagnostiziert, die wohl Drogenmissbrauch zum Ausbruch gebracht hatte. Dummerweise hatte der Angeklagte nach der Entlassung seine Medikamente nicht weiter genommen. Ein Gutachter kam vor Gericht zu dem Schluss, dass der 27-Jährige mindestens bei der Attacke auf den Freund schuldunfähig gewesen sei. Vor diesem Hintergrund kamen die Prozessbeteiligten recht zügig zu der Entscheidung, den Prozess schlichtweg einzustellen.