Duisburg-Rheinhausen. Der Eigentümer eines Grundstücks muss den dort illegal abgeladenen Müll entsorgen lassen. Er bleibt vorerst auf den hohen Kosten sitzen.

Eine Matratze, Stühle, Kleidung, Möbelschubladen, Wellbleche, Pappkartons und zwischendrin Autoreifen – das Bild, das sich zur Zeit noch in Friemersheim an der Straße „Am Stellwerkshof“, rund 30 Meter vom Kruppsee entfernt bietet, mutet wie eine größere Haushaltsauflösung an. Der Aufwand dürfte für den Verursacher schon erheblich gewesen sein.

Das achtlose Wegwerfen von Abfall und Sperrmüll in der Natur ist kein Einzelfall. Oft wird auch Abfall neben vollen Sammelcontainern für Glas, Papier oder Textilien abgestellt, wohl in der Hoffnung, dass sich da schon jemand drum kümmert. Über dieses verantwortungslose Handeln zulasten der Allgemeinheit regen sich viele Bürger auf und tun ihren Unmut in den sozialen Netzwerken kund.

Gastronom postet Fotos vom Müll auf Facebook

Auch Gastronom Freddy Driesen von der Gaststätte „Stellwerkshof“ ärgerte sich über den Müllhaufen extrem, postete zunächst Fotos bei Facebook und verständigte dann die Wirtschaftsbetriebe. Zwischen dem 25. und 27. November, so vermutet der Gastwirt, müssen unbekannte Schmutzfinken den Müll illegal entsorgt haben. Freddy Driesen telefonierte mit den Wirtschaftsbetrieben, machte auf den Missstand aufmerksam, hörte aber als erstes die Auskunft, dass die Stadttochter für die fachgerechte Entsorgung nicht zuständig sei, weil das Grundstück offenbar der Deutschen Bahn gehöre.

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Der Gastwirt schaute sich daraufhin den Müllhaufen etwas genauer an, fand sogar Briefumschläge: „Für mich stellt sich die Situation so dar, dass jemand seine Wohnung plötzlich verlassen hat. Alles, was er stehen und liegen gelassen hat, entsorgte der Vermieter im Bereich des Fuß- und Radweges der Fläche.“

Stadt Duisburg ist für die Entsorgung des Mülls nicht zuständig

Nach Auskunft von Silke Kersken, Leiterin Unternehmenskommunikation der Wirtschaftsbetriebe, wurde der Unrat nicht auf einer öffentlichen Fläche abgelegt. Damit sei die Stadt, im Speziellen die Wirtschaftsbetriebe, nicht für die Entsorgung zuständig. Inzwischen habe man den Eigentümer der Fläche ermitteln können. Silke Kersken: „Er sagte zu, dass er noch in dieser Woche den Müll durch einen privaten Dienstleister entfernen lassen will.“

Der Eigentümer des Grundstücks muss für die Kosten des Entsorgens aufkommen.
Der Eigentümer des Grundstücks muss für die Kosten des Entsorgens aufkommen. © Driesen | Freddy Driesen

Für den Eigentümer des Grundstücks ist das eine äußerst ärgerliche und womöglich kostspielige Angelegenheit. Denn je nachdem, was vor Ort gefunden wird, womöglich auch noch Schadstoffe, wird er tief ins Portemonnaie greifen müssen und bleibt, wenn der Verursache nicht gefunden wird, auf den Kosten sitzen.

Illegales Entsorgen von Müll wird mit hohen Strafen geahndet

Für Silke Kersken ist dieses rücksichtslose Verhalten einiger Zeitgenossen unverständlich. Aufgrund der Menge, die abgelegt wurde, vermutet sie, dass zumindest ein Kleinlaster als Transportmittel dienen musste. Damit könne man auch einen der vier Recyclinghöfe der Stadt, darunter im Westen in Rheinhausen an der Schauenstraße, ansteuern und den Kram kostenlos entsorgen. Kostenlos ist ein weiterer Service der Wirtschaftsbetriebe. Silke Kersken: „Man kann auch Termine für die Sperrmüllabfuhr vor Ort vereinbaren.“

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Das illegale Entsorgen von Abfall und Sperrmüll ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird mit hohen Geldstrafen geahndet. Je nach Art und Umfang kann schnell ein Bußgeld in dreistelliger Höhe fällig werden. Schon ein weggeworfener Pappbecher kann eine zehn bis 25 Euro hohe Strafe nach sich ziehen. Mehrere Sperrmüllgegenstände bis 100 Kilogramm werden mit 100 bis 410 Euro geahndet. Besonders teuer wird es dabei, wenn es sich um schadstoffhaltige Gegenstände handelt, wie ein Reifen, dann kann die Entsorgung auch als Straftat geahndet werden, deren Höhe sich am Einkommen des Verursachers bemisst.