Duisburg. Ein Duisburger (26) ging auf unseriöses Angebot ein und leitete Pakete ins Ausland weiter. Sie enthielten betrügerisch erlangte Waren.
Mit einer Kleinanzeige suchte ein 26-jähriger Mann aus Beeck 2016 einen Job. Es meldete sich nur ein windiger Zeitgenosse, auf dessen Angebot der Duisburger einging. Anfang 2017 leitete er elf Pakete weiter. Sie enthielten Waren, die betrügerisch erlangt worden waren. Wegen leichtfertiger Geldwäsche muss er nun eine Geldstrafe von 3850 Euro (110 Tagessätze zu je 50 Euro) zahlen.
„Michael Ferguson“ soll der unbekannt gebliebene Auftraggeber geheißen haben. Natürlich war das nicht der richtige Name des Mannes. Er sandte Pakete an den 26-Jährigen und Adressen, an die er sie weiter schicken sollte. Dass der angebliche Betreiber eines Online-Handels dafür 50 Euro pro Paket zahlen wollte, hätte den Angeklagten stutzig machen müssen.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein - und nahm sie wieder zurück
Der 26-Jährige schickte die Pakete, wie gewünscht, nach Finnland, Litauen und Russland. Die darin enthaltenen Uhren, Werkzeuge und Elektronikartikel waren zuvor unter Verwendung illegal erlangter Namen und Bankverbindungen bestellt worden. Unwissentlich, aber zumindest leichtfertig hatte der Angeklagte dabei geholfen, die Beute der Betrüger ins Ausland zu schaffen.
Auch interessant
Das Amtsgericht Ruhrort hatte ihn dafür zu der Geldstrafe verurteilt. Zu wenig, fand die Staatsanwaltschaft. Zur Verteidigung der Rechtsordnung sei mindestens eine Bewährungsstrafe nötig. Schließlich sei der Angeklagte mehrfach vorbestraft und habe zur Tatzeit schon unter Bewährung gestanden.
Urteil nun rechtskräftig
Die Vorsitzende einer Berufungskammer des Landgerichts verwies allerdings auf einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister. Danach sind alle Vorstrafen des Angeklagten, bis auf eine Verurteilung wegen Schwarzfahrens aus dem Jahr 2016, bereits gelöscht und dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. „Will die Staatsanwaltschaft die Berufung weiter betreiben?“ fragte sie freundlich. Die Staatsanwaltschaft verzichtete. Das Urteil ist nun rechtskräftig.