Duisburg. Ein junges Paar hat eine Drogenplantage in einer Wohnung in Duisburg-Huckingen betrieben. 27-Jähriger berichtet vor Gericht von eigener Sucht.

In einer Wohnung in Huckingen stieß die Polizei am 27. Februar auf eine kleine, aber hoch-professionell ausgestattete Cannabis-Plantage. 18 Pflanzen trugen nicht weniger als anderthalb Kilo Rauschgift. Ein Duisburger Paar hatte die Wohnung eigens zu diesem Zweck angemietet.

Den 27 Jahre alten Haupttäter verurteilte das Landgericht nach viertägiger Hauptverhandlung zu viereinhalb Jahren Haft. Seine Freundin (29) kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

In der Wohnung mit der Plantage und in der echten Wohnung des Paares wurden außerdem mehrere Kilo Marihuana beschlagnahmt. Beide Angeklagten hatten während Prozesses Geständnisse abgelegt. Der 27-Jährige berichtete dabei von einer fast typischen Drogen-Karriere: Schon in jungen Jahren war er an Cannabis geraten, vor vier Jahre kam die Sucht nach der teuren Droge Kokain hinzu.

Tatbeitrag der Freundin wurde nur als Beihilfe gewertet

Die Sucht hatte ihn daran gehindert, eine Ausbildung abzuschließen. „Auch in ein geregeltes Arbeitsleben hat es mein Mandant nie geschafft“, so der Verteidiger. Mit dem Drogenhandel wollte der 29-Jährige vor allem seine eigene Sucht finanzieren.

Auch interessant

Auch seine Freundin gestand ihren eigenen, vergleichsweise bescheidenen Tatbeitrag: Ursprünglich hatte sie sich als Mittäterin verantworten müssen, doch am Ende waren alle beteiligten Juristen davon überzeugt, dass die bislang unbestrafte Frau nur eine Beihilfe begangen hatte. Sie wurde zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Auch interessant

27-Jährigem droht nun auch der Widerruf mehrerer Bewährungen

Ihrem Freund nützten das Geständnis und der Umstand, dass er freiwillig auf beschlagnahmte 5000 Euro Bargeld und ein Auto verzichtete, das als Tatwerkzeug genutzt worden war, nur bedingt. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten fiel die Strafe mit viereinhalb Jahren deutlich aus. Allerdings wird er einen Teil davon in einer Entziehungsanstalt verbringen dürfen. Sein Aufenthalt hinter Gittern wird sich voraussichtlich aber noch um mehr als zwei Jahre verlängern: Zur Tatzeit stand der Mann bereits dreifach unter Bewährung. Die Bewährungen dürften nun widerrufen werden.