Duisburg. Zwei Heranwachsende mischten sich in Beziehungsstress eines kleinen Bruders ein. Unter einer Brücke kam es zu einer Schlägerei.

Eine Jugendrichterin war genau die richtige Instanz für einen Fall von Körperverletzung, mit dem sich das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz auseinandersetzen musste. Nicht nur, dass die Angeklagten zur Tatzeit noch Heranwachsende waren, zeichnete sich ihr Fehlverhalten auch durch jugendtypische Züge aus.

Denn der jüngere Bruder eines der beiden Angeklagten übte sich offenbar in Eifersüchteleien mit dem Ex-Freund einer 20-jährigen Frau. Von Bedrohungen war die Rede. Der ältere Bruder wollte sich mit dem Widersacher seines Verwandten doch nur aussprechen. „Und dazu haben sie sich ausgerechnet auf einem schlecht beleuchteten Parkplatz unter einer Brücke in Rheinhausen getroffen?“ Die skeptische Nachfrage der Richterin blieb allerdings unbeantwortet.

Unter einer dunklen Brücke setzte es Faustschläge und Tritte

Und während der 20-Jährige, der bei dieser Gelegenheit kräftig Prügel bezog, alleine zum Treffpunkt kam, erschien die Gegenseite mit Verstärkung. Was folgte, nennt das Gesetz etwas umständlich gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung. Es gab Schläge und Tritte. Und nachdem der Geschädigte sich aufgerappelt hatte, gab es eine Wiederholung. Der 20-Jährige trug eine Halswirbelsäulenverstauchung, eine Gehirnerschütterung und diverse Prellungen davon.

Immerhin versuchten die beiden Täter nicht nur, ihren jeweiligen Beitrag klein zu reden, sondern zeigten auch ehrliches Bedauern. Sie ließen durchblicken, dass sie durchaus bereit wären, eine entsprechende Geldzahlung als Zeichen ihrer tätigen Reue zu leisten. Allerdings entsprachen die beiden Auszubildenden, die bislang straffrei beziehungsweise mit sehr geringen Gesetzesverstößen durchs Leben kamen, auch nicht dem üblichen Typus des jugendlichen Gewalttäters.

Das war auch der Grund, warum sie die Jugendrichterin am Ende mit Verwarnungen und einem Wochenende in einer Arrestanstalt davon kommen ließ. Obendrein müssen die Heranwachsenden jeweils 1250 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen.