Duisburg. Mit einem Messer bewaffnet hat ein Duisburger (36) in Walsum einen Verkaufswagen überfallen. Sein Anwalt schob es auf den Drogenmissbrauch.
Eigentlich hatte das Landgericht im Fall eines 36-jährigen Duisburger über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden müssen, den Räuber zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Doch am Ende des achttägigen Prozesses stand zwar fest, dass der Mann zum Tatzeitpunkt nicht Herr seiner Sinne wahr und deshalb nicht bestraft werden konnte. Allerdings ordnete das Gericht die Unterbringung des 36-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.
Schon vor der Tat hatte sich der Beschuldigte seltsam verhalten. „Hier könnte man mal einen Überfall machen“, soll er gebrummelt haben, als er mehrfach in Walsum an einem Verkaufswagen vorbei ging, der dort regelmäßig Anwohner mit Eiern, Kartoffeln und Gemüse beliefert. Als er mit einem Messer herumfuchtelte, schloss der Betreiber des Verkaufswagens sofort die Klappe des Fahrzeugs. Aus Wut stach der 36-Jährige mit dem Messer auf das Auto ein, wobei er sich selbst verletzte. Als die Polizei ihn stellte, verlangte er erschossen zu werden. Pfefferspray reichte letztlich aber doch, um ihn zu überwinden.
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Jahre langer Drogenmissbrauch verursachte psychotischen Schub
Zwischenzeitlich hatte der Verteidiger für den verwirrten Zustand, in dem sich sein Mandant zur Tatzeit befand, eine scheinbar einleuchtende Erklärung: Erstmals habe der 36-Jährige in Verbindung mit anderen Drogen und reichlich Alkohol ein neues Medikament ausprobiert, dessen Beipackzettel ähnliche Symptome als mögliche Nebenwirkung aufzeige.
Die erneute Untersuchung einer unmittelbar nach dem Vorfall entnommenen Blutprobe des Beschuldigten hatte diese Theorie allerdings zusammenbrechen lassen: Es gab keine Spuren des Medikaments, das bei Einnahme allerdings noch Wochen hätte nachweisbar sein müssen.
Und ein psychiatrischer Sachverständiger ließ wenig Zweifel daran, dass die psychotische Episode des 36-Jährigen durch Jahre langen Substanzmissbrauch ausgelöst worden sei. Es bestehe eine erhöhte Gefahr dafür, dass der Beschuldigte ohne Therapie in einer Entziehungsanstalt weitere Anfälle dieser Art erleide und weitere erhebliche Straftaten begehe. Die Kammer brauchte nach diesen Feststellungen am achten Verhandlungstag nicht mehr lange, um das Urteil zu finden.