Neudorf. Die Menschen in Duisburg-Neudorf nehmen am 10. November Abschied von ihrer Christuskirche. Sie soll verkauft werden. So läuft das Verfahren.
Wenn sich am Sonntag, 10 November, um 11 Uhr Menschen vor der Christuskirche in Neudorf versammeln, um von ihr Abschied zu nehmen, können sie das denkmalgeschützte Gotteshaus aus Sicherheitsgründen nicht betreten. Es ist seit sieben Jahren geschlossen. Mit einem Gottesdienst im benachbarten Gemeindehaus wird die sanierungsbedürftige Christuskirche „entwidmet“.
Sanierung ist für die Gemeinde in Duisburg-Neudorf nicht zu stemmen
Die Sanierung kann die Gemeinde finanziell nicht stemmen: Die nötigsten Arbeiten am Dach hätten 1 Million Euro gekostet; der Umbau des Gotteshauses zum Gemeindezentrum über drei Millionen. Die Kirche soll deshalb verkauft werden.
Mit Hung Bui, einem ehemaligen Antiquitätenhändler und Event-Veranstalter aus Düsseldorf, gibt es einen Interessenten. Er möchte aus dem Gotteshaus einen Ort für Feiern und Kulturveranstaltungen machen. In Düsseldorf betreibt er mit seiner Frau das Restaurant „La Dü“, das für Hochzeits- und Tauffeiern ebenso genutzt wird wie für Firmenveranstaltungen. „Außerdem soll es Zeiten für die Gemeinde geben“, verspricht er.
Kaufinteressent soll Konzept vorlegen
Sein Vorhaben soll Hung Bui nun mit einem schriftlichen Konzept näher erläutern, sagt Rolf Schotsch, Sprecher des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg. Dazu gehören auch mögliche Bau- beziehungsweise Umbaumaßnahmen. Es sind danach noch einige Hürden zu überwinden. Das Presbyterium prüft zunächst das Konzept nach den kirchenrechtlichen Regelungen für den Verkauf einer Kirche.
Demnach ist unter anderem die öffentliche Wirkung und historische Bedeutung des Gebäudes sowie die Identifikation der Bevölkerung mit dem Gebäude besonders zu berücksichtigen. Darüber hinaus sei der Verkauf an einen nichtkirchlichen Nutzer in der Regel zu genehmigen, wenn das Gebäude in Zukunft kulturellen oder mildtätigen Zwecken dienen soll. Das Gleiche gelte für eine private Nutzung ohne größere Außenwirkung.
Landeskirche muss am Ende grünes Licht geben
Hat das Presbyterium keine Einwände, kann es beschließen, die Kirche verkaufen zu wollen. Danach müssen zudem der Kreissynodalvorstand und schließlich noch die Landeskirche grünes Licht geben. Sollte sie Bedenken haben, wird das Presbyterium laut Schotsch informiert und muss mit dem Kaufinteressenten über entsprechenden Änderungen sprechen. Ohne die Zustimmung der Landeskirche könne die Kirche nicht verkauft werden.
Die Gemeindemitglieder werden das Verfahren genau verfolgen, an diesem Sonntag aber beim Abschiedsgottesdienst erst einmal in Erinnerungen schwelgen. Pfarrer Martin Nadolny wird mit Presbyterinnen und Presbyter zu Beginn die Altarbibel als Zeichen für Gottes Wort, die Taufschale und Abendmahlsgeräte als Zeichen der Sakramente aus der Kirche heraustragen und ins benachbarte Gemeindehaus hinüberbringen. Nadolny: „Auch wenn ein Abriss vermieden werden wird, tut der Abschied von unserer über 110 Jahre alten Gottesdienststätte einfach furchtbar weh.“
Nach dem Gottesdienst mit Abendmahl gibt es eine Gemeindeversammlung. „Da können alle ihren Unmut, ihre Trauer, ihre Gedanken und Gefühle äußern“, so Nadolny. Es gehe auch um die Presbyteriumswahl im nächsten Jahr und darum, „wie es weiter gehen soll und kann“.