Duisburg. Laut Anklage hat ein Duisburger (34) die Hilfsbereitschaft zweier Frauen ausgenutzt, die ihn bei sich übernachten ließen. Beweisbar war nichts.

Mit einem seltsamen Fall hatte es das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun: Angeblich hatte ein 34 Jahre alter Neudorfer in der Nacht zum 11. Januar die Hilfsbereitschaft einer Nachbarsfamilie ausgenutzt, die ihn bei sich übernachten ließ. Laut Anklage hatte er zunächst eine 21-jährige Frau belästigt, dann ihre zwei Jahre jüngere Schwester im Schlaf vergewaltigt. Doch am Ende war nichts zu beweisen.

Wegen eines Streits mit seinem Vater sei ihm auf seine Bitte hin ein Schlafplatz gewährt worden, berichtete der Angeklagte. Zu seiner Überraschung wurde er auf einer Liege im Zimmer der Töchter einquartiert. „Die ältere hat mich gedrängt, zu ihnen ins Bett zu kommen.“ Dann hätten die beiden Mädchen nur über Sex gesprochen. „Ich habe ihnen gesagt, sie sollen das lassen.“

Vergewaltigungsvorwurf: Angeklagter bestritt strafbare Handlungen

Die Ältere habe ihn schließlich im Intimbereich angefasst. „Aber bei mir ging nichts. Ich glaube, darüber war sie verärgert.“ Auf ihr Drängen hin, habe er sich dann auch der jüngeren Schwester zugewandt, sei aber eingeschlafen. Am nächsten Morgen habe er die 19-Jährige nur umarmt. „Sie ist dann raus, hat leise mit ihrer Mutter gesprochen und dann ging das Geschrei los, ich hätte sie vergewaltigt.“

Der Angeklagte verstand das alles angeblich nicht: „Wenn ich was gemacht hätte, was die nicht wollten, hätten sie doch nur laut was sagen müssen.“ In der hellhörigen Wohnung hätten sich drei weitere Familienmitglieder aufgehalten.

Widersprüche waren nicht aufzuklären

Während die Aussage des Angeklagten seit dem Tattag immer gleich geblieben war, erwies sich die Vernehmung der beiden Geschädigten als schwierig. Die jungen Frauen wichen bei ihren Aussagen erheblich von früher gemachten Angaben ab. Unergiebig blieb auch die Vernehmung weiterer Zeugen. So wusste niemand zu erklären, wieso der Angeklagte ausgerechnet bei den beiden Mädchen schlafen sollte.

Das Schöffengericht war sich am Ende der über viele Stunden andauernden Verhandlung über nichts im Klaren. Nicht einmal darüber, ob es überhaupt so etwas wie eine strafbare Handlung gegeben hatte. Der 34-Jährige wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

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