Duisburg. Ein Duisburger erhält nach über 20 Jahren die Kündigung von seiner Rechtsschutzversicherung und spricht von Abzocke. Was eine Expertin sagt.
Seit über 20 Jahren besitzt Manfred van Rickelen eine Rechtsschutzversicherung, zahlt nach eigenen Angaben vierteljährlich über 130 Euro ein. Da ist über die Jahre eine ordentliche Summe zusammengekommen. Erst im April 2018, sagt der Wedauer, habe er seine Versicherung zum ersten Mal genutzt, ein paar Monate später ein zweites Mal. Jetzt hat van Rickelen die Kündigung erhalten. Er spricht von Abzocke. Ist der Vorwurf gerechtfertigt? Wir haben mit Susanne Punsmann, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Beraterin in der Verbraucherzentrale Duisburg, darüber gesprochen.
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„Grundsätzlich können nicht nur Versicherungsnehmer, sondern auch die Rechtsschutzversicherer selbst die Verträge kündigen – ordentlich mit einer Frist von drei Monaten, aber auch außerordentlich, also fristlos, wenn der Versicherungsnehmer zwei Fälle binnen zwölf Monaten gemeldet hat“, so Punsmann. „Das sind Standardklauseln, das wissen viele aber nicht. Seit 2008 gibt es ein Kündigungsrecht nach drei Jahren Vertragslaufzeit.“
„Versicherer haben ihre Kosten im Blick“
Bei Manfred van Rickelen hat die Versicherung von dieser weitergehenden Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, sondern die Kündigung zum Vertragsende, in diesem Fall ist es der 4. September 2020, ausgesprochen. „Ob Verträge gekündigt oder verlängert werden, hängt dann eben auch von den gemeldeten Fällen ab“, so die Expertin. „Da haben die Versicherer natürlich ihre Kosten im Blick.“
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Von Abzocke könne deshalb nicht die Rede sein. „Natürlich ist eine Kündigung oft ärgerlich, weil man sich eine neue Versicherung suchen muss. Man darf sich das mit solchen Verträgen nur eben nicht wie ein Sparkonto vorstellen, auf das man jahrelang einzahlt und irgendwann Anspruch auf das Geld hat“, so Punsmann. „Mit den Beiträgen erkaufe ich mir den Schutz für den Fall, dass etwas passiert.“
Ohne Rechtsschutz kann es im Streitfall teuer werden
Und ohne Rechtsschutz könne es im Streitfall schnell teuer werden. Sie nennt ein Beispiel: Bei einem größeren Schaden von 100.000 Euro liege das Kostenrisiko bei Verlust eines Gerichtsverfahrens in der ersten Instanz schon bei 12.000 Euro. „Dazu kommen Gutachterkosten. Da sind schnell noch mal 1500 bis 2000 Euro weg“, so Punsmann.
Eine Rechtsschutzversicherung sei deshalb für den Otto Normalverbraucher durchaus sinnvoll. Sie empfiehlt eine Selbstbeteiligung, um nicht in Versuchung zu geraten, schon bei kleinsten Schäden die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Susanne Pusmann berät in der Verbraucherzentrale, Friedrich-Wilhelm-Straße 30, in Duisburg einmal im Monat montags von 10 bis 14 Uhr – demnächst wieder am 11. November. Weitere Infos gibt es unter 0203/48 80 11 01.