Duisburg. Überholmanöver endete in Hochemmerich mit einem Frontalzusammenstoß. 46-Jährige Mitfahrerin starb. Gericht verurteilt 24-jährigen Duisburger.

Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz einen 24-jährigen Duisburger zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Einen neuen Führerschein darf er frühestens in vier Jahren beantragen. Am 17. Dezember 2018 hatte sein riskantes Überholmanöver auf der Moerser Straße in Hochemmerich eine 46-jährige Frau das Leben gekostet.

Obwohl Überholen an dieser Stelle verboten war, hatte der 24-Jährige auf der Gegenfahrbahn zwei Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt. Beim zweiten Überholvorgang kam er nicht mehr rechtzeitig auf die rechte Seite zurück. Er zog links an einer Verkehrsinsel vorbei und rauschte ungebremst in ein entgegenkommendes Taxi.

Frau schlug mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe

Auf der Rückbank des PS-starken Mittelklassewagens hatten die Verlobte (27) des Fahrers, deren jüngere Schwester (9) und deren Mutter (46) gesessen. Sie waren nicht angeschnallt. Die 46-Jährige schoss mit dem Kopf in die Windschutzscheibe, zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu, an denen sie neun Tage später im Krankenhaus verstarb. Auch ihre jüngere Tochter wurde schwer verletzt. Das neunjährige Mädchen, das seine Mutter verlor, lebt inzwischen in einer Einrichtung des Jugendamtes.

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„Das Auto schoss genau auf mich zu. Ich konnte nicht mehr ausweichen und nicht mehr bremsen“, erinnerte sich der Taxifahrer. Auch er wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Ob er sein rechtes Bein jemals wieder normal belasten kann, ist derzeit noch unklar. Seinen Beruf als Taxifahrer kann der 60-Jährige jedenfalls nicht mehr ausüben.

Angeklagter: „Ich dachte, ich komme noch vorbei.“

„Ich dachte, ich komme noch vorbei. Es war ein Fehler“, so das Geständnis des Angeklagten. „Es tut mir sehr Leid.“ Erst vier Monate vor dem Unfall hatte der 24-Jährige, der 2015 als Flüchtling aus Syrien nach Deutschland kam, seinen Führerschein gemacht. Seinen Job als Paketbote war er mit der Sicherstellung des Führerscheins kurz nach der Tat wieder los.

Rücksichtslos habe der Angeklagte nur seinen eigenen Wunsch verfolgt, an dem zweiten Wagen noch vorbei zu kommen, so die Vorsitzende des Schöffengerichts im Urteil. Ein kräftiger Tritt auf die Bremse und ein Einscheren hinter dem Fahrzeug, an dem der 24-Jährige offenbar unbedingt noch vorbei wollte, hätten den Unfall vermeiden können. „Er hat nicht an die möglichen Folgen für seine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer gedacht.“