Duisburg. Die Polizei erwischte einen 32-Jährigen in Neudorf betrunken am Steuer. Einen Führerschein hatte er auch nicht. Der Richter glaubte ihm kein Wort.
Wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Führerschein verurteilte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz einen 32-jährigen Neudorfer zu 1400 Euro Geldbuße (70 Tagessätze zu je 20 Euro). Außerdem wird der lettische Staatsbürger noch ein Jahr warten müssen, bis er in Deutschland eine neue Fahrerlaubnis beantragen darf.
Im Januar war er auf der Waldstraße von der Polizei am Steuer angetroffen worden. Mit rund zwei Promille. Und ohne gültige Fahrerlaubnis. Der Angeklagte hatte so ziemlich alles falsch verstanden, was man falsch verstehen kann: Sein lettischer Führerschein sei abgelaufen gewesen. Er habe darauf gewartet, dass ihm ein neuer zugesandt werde, erklärte er treuherzig dem Strafrichter.
Angeklagter beteuerte, nur ein paar Bier getrunken zu haben – im Auto!
Der machte ihn darauf aufmerksam, dass man so etwas Fahren ohne Fahrerlaubnis nennt. Erst recht, da der Bauarbeiter schon seit mehr als zwei Jahren in Deutschland lebt und seinen ausländischen Führerschein längst hätte umschreiben lassen müssen.
Die hohe Alkoholisierung konnte sich der Angeklagte angeblich auch nicht erklären: Er sei sehr sportlich und trinke deshalb selten und sehr wenig. Am Tattag habe er nur, im Auto sitzend, ein paar Bier getrunken, bevor er auf den Einfall gekommen sei, das Auto umzuparken.
Der Richter glaubte kein Wort. Und den lettischen Führerschein, den der Angeklagte vier Monate nach der Tat erhalten hatte, beschlagnahmte er, damit dort ein entsprechender Sperrvermerk eingetragen werden kann.