Duisburg. Als höfliche Bitte versuchte ein Duisburger (19) vor dem Jugendgericht einen Raub darzustellen. Am Ende gab es acht Monate mit Bewährung.
Wenn man schon ein Geständnis ablegen will, sollte man eine Tat vielleicht nicht so darstellen: „Ich habe ihn nur höflich um die Goldkette gebeten, die er um den Hals trug.“ Das Jugendschöffengericht des Duisburger Amtsgerichts nahm dem Angeklagten diese Darstellung jedenfalls nicht ab. Es verurteilte den 19-jährigen Neudorfer wegen Raubes zu acht Monaten Jugendhaft mit Bewährung.
Zur Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte dem Besitzer der Kette, einem 16-jährigen Schüler, angedroht, ihn „kaputt zu schlagen“, falls er ihm die Kette nicht übergebe. Immerhin beim Motiv war der Täter rückhaltlos geständig gewesen: „Die Kette gefiel mir.“ Die Polizei hatte ihn kurz nach der Tat, die sich am 19. Januar am Hauptbahnhof ereignete, festgenommen. Er trug sie am Hals.
Zwei ähnlich gelagerte Taten innerhalb von drei Wochen
Nur drei Wochen später hatte er am Hauptbahnhof einen jungen Mann nach Zigaretten gefragt. Als der ihm Blättchen und Tabak überließ, hatte der Angeklagte ein Gespräch begonnen, in dessen Verlauf er so tat, als wolle er sich mit dem 18-Jährigen anfreunden. Als der sein Handy zog, um Telefonnummern zu tauschen, versuchte der Täter es ihm zu entreißen. Der Schüler konnte sich in einer abfahrenden Bahn in Sicherheit bringen.
Zwei Jahre muss sich der Angeklagte nun einwandfrei führen, will er die Strafe nicht doch noch absitzen müssen. In den kommenden sechs Monaten muss er außerdem an einem Anti-Gewalt-Training teilnehmen. Und er muss den beiden Geschädigten jeweils 400 Euro als Wiedergutmachung zahlen.