Duisburg. Wegen zweier brutaler Sexualtaten steht ein Duisburger (30) vor Gericht. Bei einer Tat soll er auch den Sohn (3) einer Geschädigten bedroht haben.

Zwei brutale sexuelle Übergriffe werden einem 30-jährigen Mann aus Obermeiderich vorgeworfen. Im Juni 2018 und im April dieses Jahres soll er in Duisburg zwei Frauen durch Schläge und Drohungen zum Sex gezwungen haben. Besonders verwerflich: Im zweiten Fall soll der Angeklagte auch nicht davon zurück geschreckt sein, den dreijährigen Sohn der Geschädigten zu bedrohen.

Im ersten Fall, davon geht auch die Anklage aus, soll es in den wenigen Stunden, in denen sich der Angeklagte und die Geschädigte kannten, in der Wohnung einer Bekannten bereits mehrfach einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. In der Nacht zum 11. Juni 2018 soll der Angeklagte die Geschädigte dann mit in seine Wohnung genommen haben, wo es zu weiteren sexuellen Handlungen kam. Doch dann soll die Frau nicht mehr gewollt haben. Der Angeklagte soll sie mehrfach vor den Kopf geschlagen haben und sie mit dem Tode bedroht haben, um sie zu zwingen. Unter anderem soll er ihr eine Pistole gezeigt haben.

Anklage: Frau und deren dreijährigen Sohn mit dem Tode bedroht

Noch rücksichtloser soll der Angeklagte in der Nacht zum 15. April vorgegangen sein, als er eine Frau durch Schläge mit der Faust und Drohungen mit einem Messer zum Sex gezwungen haben soll. Auch den dreijährigen Sohn der Geschädigten soll er bedroht haben, um die Frau schließlich zu vergewaltigen. Erst wenige Stunden zuvor war der Mann, der von der Untersuchungshaft verschont worden war, seiner Meldeauflage bei der Polizei nachgekommen.

Auch interessant

Zu diesem Fall wollte der 30-Jährige, der bereits zahlreich wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist, sich zu Prozessbeginn nicht äußern. Den anderen Fall bestreitet er. „Wir hatten einvernehmlich Sex.“ Da sei nichts mit Schlägen oder Drohungen gewesen. Wieso die Frau mitten in der Nacht nackt ins Treppenhaus flüchtete und etwas von Vergewaltigung erzählte? „Dafür habe ich überhaupt keine Erklärung“, so der Angeklagte. „Ich habe die Polizei gerufen, weil ich im Knast gelernt habe, dass man das tun muss, wenn man unschuldig ist.“

Für das Verfahren sind drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.