Duisburg. Duisburg kann mit 31.5 Millionen Euro für die digitale Aufrüstung der Schulen planen. Das Geld fließt aus dem Digitalpakt des Bundes.
Mit bis zu 35 Millionen Euro aus Mitteln des Digitalpaktes des Bundes hatte die Duisburger Schulverwaltung, tatsächlich fließt etwas weniger Geld aus Berlin: Mit 31.51 Millionen Euro aus dem insgesamt fünf Milliarden Euro umfassenden Förderpaket kann die Stadt planen, um die Schulen aufzurüsten. Das teilt das NRW-Bildungsministerium mit. Die Summe kann bis 2024 investiert werden.
Der erste Schritt ist die Versorgung mit Breitband-Internet und Wlan-Netzen, die nun anläuft und an den weiterführenden Schulen bis Ende 2020 abgeschlossen sein soll. Danach werden alle anderen Schulen angeschlossen.
Auch Lehrerausbildung wird angepasst
„Die Schulträger können nun mit den Mitteln des Digitalpakts auch in den Schulen noch besser für die notwendige digitale Infrastruktur sorgen. Das Land hat auch die Lehrerausbildung angepasst, damit die Lehrer bereits in ihrer Ausbildung und durch Fortbildungen fit für die digitale Zukunft in den Klassenzimmern werden“, so Gebauer. Seit Mai 2019 ist in NRW der Nachweis von Kompetenzen für das Lernen und Lehren mit digitalen Medien verpflichtender und prüfungsrelevanter Bestandteil der schulpraktischen Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst. Auch die Lehrerfortbildung wird auf die Erfordernisse der Digitalisierung ausgerichtet.
Mit den Fördermitteln aus dem Digitalpakt Schule können Investitionen in die IT-Infrastruktur einer Schule getätigt werden. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt 10 Prozent.
Schulen müssen ein Medienkonzept vorlegen
Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Digitalpakt Schule nach dem Königsteiner Schlüssel 1,054 Milliarden Euro. Alle Schulträger erhalten ein Förderbudget, das bei der Antragstellung zu berücksichtigen ist. Antragsberechtigt sind die Träger von öffentlichen Schulen und von privaten Ersatzschulen.
Voraussetzung für einen Antrag ist ein Medienkonzept, dass jede Schule haben muss. „Wir laden die Schulen ein, ihre Konzepte gemeinsam mit den Medienberatern des Landes zu aktualisieren“, so Ralph Kalveram, Leiter des Amtes für schulische Bildung. Das sei auch notwendig, um der rasanten Entwicklung bei den Endgeräten gerecht zu werden. Der Amtsleiter warnt vor Wunschkonzerten: Es sei damit zu rechnen, dass die maximale Summe für Smartboards, Tablets & Co. gedeckelt werde.