Duisburg. Bürger haben ein Recht auf transparente Entscheidungen. Interfraktionelle Gespräche aber sind Politik unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Politische Abstimmungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind schlicht: undemokratisch. Projekte aus den Bereichen Straße, Städtebau oder Schule stehen nicht umsonst auf den Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen der Gremien, die über sie entscheiden. Sie stehen dort, weil die Bürger ein Recht darauf haben zu wissen, warum die von ihnen gewählten Vertreter eine Entscheidung für oder gegen ein Projekt treffen. Die Entscheidungsfindung findet in einem Dialog zwischen Verwaltung und Politik statt. Diesen Dialog mithilfe des Instruments der interfraktionellen Gespräche aus der öffentlichen Sitzung herauszuziehen, nimmt den Bürgern ihr Recht auf transparente Entscheidungen.
Das Argument, mit den interfraktionellen Gesprächen würden langwierige Beratungen im jeweiligen Gremium vermieden, geht an der Sache vorbei. Denn genau diese Beratungen sind es, die das Wesen der Demokratie ausmachen. Eine Abstimmung im Hinterzimmer, gefolgt von einem bloßen Abnicken in Bezirksvertretung, Ausschuss oder Rat, ist dieser demokratischen Institutionen unwürdig.
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Ja, alle Fraktionen werden bei Gesprächen hinter geschlossener Tür gleich behandelt. Was aber ist mit den Politikern, die keiner Fraktion angehören? Auch sie wurden in Bezirksvertretung oder Rat gewählt. Auch sie stimmen ab – das allerdings zwangsweise un- oder zumindest schlechter informiert als ihre fraktionsangehörigen Kollegen. Im Sinne des Wohles der Stadt sollten auch sie ein Recht darauf haben, ihre Stimmen basierend auf allen nötigen Informationen abgeben zu können.
Es mag sein, dass interfraktionelle Gespräche rechtens sind. Das Vertrauen der Menschen in Politik und Demokratie fördert ein solches Versteckspiel nicht. Rechtens und richtig sind hier nicht dasselbe.