Duisburg. Mitleid war das tragende Motiv für den heimtückischen Mord eines Duisburgers (48) an seiner Mutter (74). Lebenslang gab es trotzdem.
Lebenslange Haft wegen Mordes, lautete am Donnerstag das Urteil gegen einen 48-jährigen Duisburger. Der Angeklagte verzog bei der Urteilsverkündung schmerzhaft den Mund, schüttelte mehrfach fast unmerklich den Kopf. Die 6. Große Strafkammer kam am Ende des mehrtägigen Verfahrens zu dem Schluss, dass der Mann in der Nacht zum 3. Januar in Walsum seine 74-jährige Mutter heimtückisch tötete - aber nicht aus Habgier, sondern aus Mitleid.
Im Dezember hatte der Angeklagte Unterschlupf bei der Rentnerin gefunden, nachdem er seinen Job und seine Wohnung verloren hatte. Doch den wahren Grund seines Aufenthalts verschwieg er zunächst, um der Frau die Aufregung zu ersparen und ihr nicht Weihnachten und Silvester zu verderben. Erst am 2. Januar hatte der 48-Jährige seiner Mutter reinen Wein eingeschenkt. Die Frau reagierte fassungslos, bekundete, nun endgültig keinen Mut zum Leben mehr zu haben.
Keine mildernden Umstände
Das habe der Angeklagte allerdings selbst nicht ernst genommen, so die Überzeugung der Richter. Ähnlich habe die seit fast 30 Jahren unter den Folgen eines Schlaganfalles und unter einigen schmerzhaften alterstypischen Erkrankungen leidende Frau schon öfter auf schlechte Nachrichten reagiert. Allerdings habe sie sich stets gefangen. Und noch am Tatabend habe sie peinlich genau auf die richtige Dosierung ihrer Medikamente geachtet, was nicht gerade für Todessehnsucht spreche.
Die Kammer nahm dem voll schuldfähigen Angeklagten durchaus ab, dass Mitleid sein treibendes Motiv war, als er ein Kissen mit einer Plastiktüte überzog und seiner schlafenden Mutter so lange auf das Gesicht drückte, bis sie erstickt war. Objektive Umstände, die eine lebenslange Haftstrafe als unangemessen hart erscheinen lassen könnten, sahen die Richter allerdings nicht. Die Frau habe keineswegs unter schwerstem Siechtum oder einer tödlichen Erkrankung gelitten, sondern das Leben im Rahmen ihrer beschränkten Möglichkeiten genossen. Habgier, wie sie noch der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag gesehen hatte, schlossen die Richter als Motiv ausdrücklich aus.