Duisburg. Weil sie sich umbringen wollte, fuhr eine Duisburgerin (46) verkehrt herum auf die A 59 und verletzte zwei Menschen. Landgericht wies sie ein.

Drei Schwerverletzte gab es am Morgen des 9. März 2018 bei einem Frontalzusammenstoß zweier Autos auf der A 59 bei Fahrn. Um sich umzubringen, war eine 46-jährige Duisburgerin verkehrt herum auf die Autobahn gefahren. Das Landgericht wies sie dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus ein.

Nicht zum ersten Mal hatte die von Wahnvorstellungen geplagte Frau versucht, sich das Leben zu nehmen. Als Folge ihrer Amokfahrt landete sie mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Ebenso wie der 57-jährige Fahrer und die 53-jährige Beifahrerin eines entgegenkommenden Fahrzeugs, das dem Kleinwagen der Geisterfahrerin nicht mehr ausweichen konnte.

Schwere Erkrankung macht 46-Jährige zur Gefahr für die Allgemeinheit

Am Ende des mehrtägigen Verfahrens gab es aufgrund des Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen keinen Zweifel daran, dass die Beschuldigte, die seit mehreren Jahren unter einer schweren psychischen Erkrankung leidet, schuldunfähig ist und deshalb nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Ebenso wenig Zweifel gab es daran, dass die 46-Jährige ohne Therapie in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.