Duisburg. . Wohl aus Eifersucht attackierte ein Duisburger (20) seine Freundin. Dafür muss er nun eine Woche in den Dauerarrest.

Es gibt Fragen, die bleiben für immer unbeantwortet. Zum Beispiel jene, ob ein 20-jähriger Duisburger denn nun am 26. Juni 2018 in Homberg einer wildfremden 16-Jährigen ein Handy raubte, oder ob die Hauptbelastungszeugin seine lügende und rachsüchtige Ex-Freundin war, wie der Angeklagte beteuerte. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht beschlossen die Juristen, sich auf einen anderen Tatkomplex zu beschränken, der irgendwie auch etwas mit dem scheinbar komplizierten Liebesleben des Angeklagten zu tun hatte.

Der Angeklagte bestritt die Tat

Am 5. Januar, so die Anklage, hatte der Homberger eine 26-jährige Frau in deren Wohnung geschlagen und gewürgt. „Ich war etwa drei Monate mit ihr zusammen gewesen“, behauptete der Angeklagte. Dann habe er erfahren, dass die Frau mit seinem Cousin fremdgegangen sei.

Auch interessant

Am Tattag habe man zunächst noch gefeiert und kräftig dem Alkohol zugesprochen, so als sei nichts gewesen. Gegen 6 Uhr morgens sei dann die Wut in ihm hochgestiegen, versuchte der Angeklagte zu erklären. „Aber ich habe sie nur beleidigt, angespuckt und sie geschubst, weil sie mich mit ihren Fingernägeln kratzen wollte. Sie hat sich dann absichtlich fallen lassen.“ Eine Verletzung habe er nicht feststellen können.

Die Strafanzeige und ein ärztliches Attest sprachen allerdings für die Version aus der Anklageschrift. Und die 26-Jährige berichtete im Zeugenstand, auf der Couch eingeschlafen und dadurch geweckt worden zu sein, dass der Angeklagte sie schlug und würgte. „Ich weiß nicht warum er das getan hat. Er hat nichts gesagt.“ Etwas Ähnliches sei niemals zuvor geschehen. Und: Nein, man habe überhaupt keine Beziehung gehabt. „Wir hatten nur ein paar Mal Sex.“

Eine Woche Dauerarrest plus Anti-Aggressions-Training

Das Jugendschöffengericht sah bei dem nur geringfügig vor sechs Jahren vorbestraften Heranwachsenden noch keine schädlichen Neigungen, welche die von der Staatsanwältin geforderte achtmonatige Jugendstrafe mit Bewährung gerechtfertigt hätte. Stattdessen muss der 20-Jährige für eine Woche in den Dauerarrest und in dieser Zeit an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen. Da der Verdacht aufkam, dass der junge Mann auch ein beginnendes Suchtproblem hat, muss er auch an einer Maßnahme teilnehmen, mit der eine Suchtproblematik frühzeitig erkannt und bekämpft werden soll.