Die Stadt wird einen von der Fraktion der Linken eingereichten Bürgerantrag auf Wiedereinführung der Baumschutzsatzung zurückzuweisen.
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, einen von der Fraktion der Linken eingereichten Bürgerantrag auf Wiedereinführung der Baumschutzsatzung zurückzuweisen.
Am 27. Februar hatte Lukas Hirtz, umweltpolitischer Sprecher der Linken, den Antrag nach §24 Gemeindeordnung übergeben und mit 4071 Unterschriften von Duisburger Einwohnern untermauert. In einer Antwort, über die am kommenden Freitag der Umweltausschuss des Rates entscheiden wird, meldet sich mit Andre Haack der Beigeordnete für Wirtschaft und Strukturentwicklung der Stadt zu Wort, der den Linken seine „Anerkennung für den Einsatz zum Ausdruck bringt.
„Man kann sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein“
Es sei „achtenswert“, dass sie ihr Anliegen mit den zusammengetragenen Unterschriften untermauerten. Über die Aufhebung der Baumschutzsatzung in Duisburg, so Haack, könne man „sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein“.
Es sei aber zu bedenken, dass bei der politischen Entscheidung zur Abschaffung der Baumschutzsatzung die Politik „unnötige Zusatzbelastungen für ihre Bürger vermeiden wollte und „wohnortgerechte Lebenssituationen in vernünftige Abwägungen gestellt“ habe.
Stadt setzt auf schonenden Umgang der Bürger
Mit der Entscheidung, an der man festhalte, werde unterstellt, dass die Duisburger selbst so schonend mit dem Baumbestand umgehen, wie es ihnen von den politischen Vertretern zugeschrieben werde.
Die Linken hatten in ihrem Bürgerantrag u.a. aufgeführt, dass Bäume, besonders in einer industriell geprägten Stadt wie Duisburg, wichtig für das Mikroklima und die Güte der Luft seien.
„Bäume bedürfen des Schutzes durch eine Satzung“
Bäume bauten krankheitserregende Stickoxide ab und binden toxische Feinstäube. Durch Bäume würden Wetterextreme abgemildert und sie wirkten sich positiv auf das Mikroklima aus. Bäume könnten allenfalls Besitz, aber kein Eigentum sein und bedürften deshalb des „Schutzes durch eine städtische Baumschutzsatzung.“