Duisburg. . Polizei und Ordnungsamt haben in Hochfeld und Wanheimerort Shisha-Bars kontrolliert. Schreckschusspistole lag griffbereit hinter dem Tresen.
Mehrere Shisha-Bars in Duisburg-Hochfeld und -Wanheimerort haben die Polizei und der Sonderaußendienst des Ordnungsamtes am Dienstagabend überprüft. Laut Polizei handelt es sich dabei um eine Aktion gegen Kriminelle Clans. Ins Visier gerieten dabei vor allem die Personen, die sich in den Bars aufhielten.
In einer Shisha-Bar auf der Wanheimer-Straße kontrollierten Polizisten einen 19-Jährigen, der sich nicht ausweisen und keine Meldeadresse vorweisen konnte. Die Beamten nahmen ihn wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt fest. Außerdem entdeckten die Ordnungshüter in seiner Hosentasche ein Messer. In der selben Bar stellten die Polizisten auch das Einhandmesser eines 42-Jährigen fest.
26-Jähriger will sich vor Polizei verstecken
Vor dem Gebäude scheiterte ein 26-Jähriger mit dem Versuch, sich vor den Kontrollen zu verstecken. Anscheinend aus gutem Grund: Bei ihm fand die Polizei Drogen und Geld in kleiner Stückelung. Gegen ihn wird nun wegen Handelns mit Betäubungsmitteln ermittelt.
17 Besucher kontrollierten die Einsatzkräfte in einem weiteren Lokal auf der Wanheimer Straße. Das Ergebnis: Ein 16-Jähriger war seitens der Staatsanwaltschaft Siegen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Bei einem 39-Jährigen fanden die Polizisten Marihuana und ein verbotenes Springmesser.Weil kein Verantwortliche für die Bar vor Ort war, stellte das Ordnungsamt den Betrieb ein.
Überraschung in Wanheimerorter Shisha-Bar
Die größte Überraschung wartete bei der letzten Kontrolle einer Wanheimerorter Shisha-Bar auf die Beamten: Hinter dem Tresen lag eine scharfe Schreckschusspistole griffbereit. Sie gehörte dem Betreiber. Ob dieser einen Waffenschein dafür hat, wird nun geprüft. Außerdem wurde auf der Herrentoilette eine Machete gefunden. Das Ordnungsamt stellte in dieser Bar Verstöße gegen das Nichtrauchergesetz und zwei nicht zugelassene Geldspielgeräte fest. Dem Betreiber droht nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Glückssspielverordnung.