Duisburg. Gemeinsames Lernen: Nur 14 weiterführende Schulen in Duisburg sollen Schüler mit Förderbedarf aufnehmen. Es fehlen nicht nur Sonderpädagogen.

Nur noch 14 Gesamt-, Sekundar- und Realschulen sollen in Duisburg ab dem Sommer Schüler mit Förderbedarf aufnehmen. Das sieht ein Erlass von NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer zur „Neuausrichtung der Inklusion“ vor. Der Schulausschuss übte deutliche Kritik und vertagte die Entscheidung auf die Ratssitzung am 6. Mai.

Die Schulen fürchten, dass vor allem die für den Erfolg des Gemeinsamen Lernens erforderlichen Sonderpädagogen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. „In der Praxis stehen wir vor einer Situation, die nicht mehr lösbar ist“, sagt Ernst Wardemann, Schulleiter der Gesamtschule Mitte und Schulformsprecher zu den Folgen des Erlasses.

Erlass im Eiltempo in Kraft gesetzt

Die Schulkonferenzen von acht der 14 ausgewählten Schulen haben ihre Ernennung zu Orten des Gemeinsamen Lernens abgelehnt, weil sie weder die personelle, noch die räumliche und sächliche Ausstattung ihrer Schule für eine erfolgreiche Arbeit als gegeben sehen.

Auch jene, die zustimmten, weisen darauf hin, dass für eine Beteiligung zunächst eine angemessene Versorgung mit Räumen, Ausstattung und qualifizierten Pädagogen erforderlich ist. „Wir werden zum nächsten Schuljahr sechs Klassen mit 29 Kindern haben, davon 18 mit Förderbedarf. Eine Ausschreibung für einen Sonderpädagogen war erfolglos“, beschreibt Ernst Wardemann die Lage, vor der fast alle Gesamtschulleiter stehen.

„Erpressung“ nennt die SPD Duisburg den Erlass

Geplant ist, dass die von der Schulaufsicht ausgewählten Schulen künftig bis zu drei Kinder pro Klasse mit maximal 25 Schülern aufnehmen und dazu pro Klasse zusätzlich eine halbe Stelle bekommen.

Die Zustimmung der Stadt als Schulträger müsse nun erfolgen, weil die Verteilung der Personal-Kontingente schon im Mai erfolge, erläuterte Angelika Eller-Hoffmann, Schuldezernentin der Bezirksregierung dem Schulausschuss. Dass Sonderpädagogen in ausreichender Zahl zugewiesen werden, könne sie nicht zusichern, räumte Eller-Hoffmann auf Nachfrage ein.

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„Erpressung“ nennt das die SPD, für die Hartmut Pietsch, selbst ehemaliger Gesamtschulleiter, deutlich wurde: „Die Voraussetzungen können nicht erfüllt werden, dennoch operiert man mit Drohungen und versucht, die Schulen zu nötigen. Die Schulaufsicht hätte diesen Vorschlag gar nicht machen dürfen. Erforderlich ist eine Übergangsfrist bis zu einer einvernehmlichen Lösung.“

Dass die Gymnasien nicht am Gemeinsamen Lernen beteiligt werden, fand nicht nur Barbara Laakmann (Linke) „völlig unverständlich“.

Die Voraussetzungen für das gemeinsame Lernen seien „bei den meisten Schulen bei weitem noch nicht gegeben“, räumte Thomas Krützberg ein. Die Zustimmung könne aber nur verweigert werden, wenn sie „nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können“, so der Beigeordnete. Auch er sieht den Erlass der Ministerin kritisch: „Er wurde im Eiltempo gegen viele mahnende Stimmen aus den Kommunen in Kraft gesetzt.“

>> Info: Duisburger Schulen für das Gemeinsame Lernen

Als dauerhafte Orte des Gemeinsamen Lernens sollen folgende 14 Schulen dauerhaft eingerichtet werden.

Die elf Gesamtschulen Walsum, Emschertal, Herbert-Grillo, Meiderich, Theodor-König, Erich-Kästner, DU-Mitte, Globus am Dellplatz, Lise-Meitner, Heinrich-Heine und DU-Süd; die Realschulen Fahrn und Karl-Lehr sowie die Sekundarschule Am Biegerpark (Süd).