Duisburg. Die Polizei Duisburg wurde am Wochenende zu mehreren Schlägereien gerufen. Bei zwei Vorfällen in Marxloh versammelten sich je über 50 Zuschauer.
50 Zuschauer haben sich laut Polizei Sonntagmittag um eine Schlägerei geschart, die sich zehn Beteiligte auf der Weseler Straße in Duisburg Marxloh lieferten. Sie entfernten sich, als die Polizei mit drei Streifenwagen vorfuhr. Zurück blieben lediglich zwei Männer, 28 und 31 Jahre alt, einer mit einer leichten Verletzung.
Das Duo begründete die Auseinandersetzung mit Schulden, die sie bei einem aus der zehnköpfigen Gruppe hätten. Die Bitte um Zahlungsaufschub habe dieser mit Schlägen beantwortet.
Autofenster mit einer Eisenstange eingeschlagen
Sonntagabend gab es erneut einen Auflauf von rund 50 Personen, die sich auf der Hagedornstraße/Ecke Rolfstraße lautstark gestritten haben sollen. Als die Polizei eintraf, beruhigte sich die Lage. Auslöser soll in diesem Fall eine Randale von zwei Männern in einem Café gewesen sein. Ein 37-Jähriger habe die beiden beruhigen wollen und sei dann mit einem Messer bedroht worden, auch sei mit einem Stuhl nach ihm geschlagen worden. Als das Duo schließlich mit einem grauen Wagen flüchten wollte, habe der 37-Jährige ihnen ein Autofenster eingeschlagen.
Die Polizei sucht Zeugen für beide Vorfälle, die Ermittlungen laufen. Hinweise werden unter 280-0 entgegengenommen.
Schlägerei zwischen jungen Männern in einer Disco
Mit einem Kopfstoß schickte ein 24-Jähriger einen 22-Jährigen in einer Disco in Duisburg Bergheim in der Nacht zu Sonntag zu Boden. Laut Polizei hat der Angreifer dann auch noch auf den am Boden liegenden Moerser eingetreten. Sicherheitsleute der Disco griffen ein und hielten den aggressiven Besucher fest. Der Moerser blutete aus der Nase und wurde von der Besatzung eines Rettungswagens behandelt.
Der Verletzte sowie weitere Zeugen belasteten den 24-Jährigen, der aus Kamp-Lintfort kommt. Er selbst behauptete, nichts gemacht zu haben und die Aufregung nicht zu verstehen. Weil er nach Alkohol roch, musste er mit zur Wache, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Es folgt ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.