Duisburg. . Duisburger (20 und 18) stehen vor Gericht. Sie sollen an einem heißen Tag im Sportpark Wedau gebadet und ihr Kind sich selbst überlassen haben.

Der 26. Juli war einer der heißesten Tage des Jahrhundert-Sommers 2018. Am Wasserspielplatz im Sportpark Wedau drängten sich Kinder und Eltern, die Abkühlung suchten. Mitten drin ein junges Paar, das gerade erst sechs Wochen zuvor ein Baby bekommen hat. In der prallen Sonne sollen sie ihr Kind über Stunden sich selbst überlassen haben. Und am Ende sollen sie Anstalten gemacht haben, ohne ihr Baby in einen Linienbus einzusteigen. Am Donnerstag standen die beiden Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Die Anklage wirft der 20-Jährigen und ihrem zur Tatzeit noch jugendlichen Freund (18) Verletzung der Fürsorgepflicht vor. Rund zwei Stunden lang sollen sie den kleinen Jungen im Kinderwagen in der brütenden Hitze liegen gelassen haben, während sie selbst im Wasser planschten. Schließlich rief eine Zeugin die Polizei. Die schickte die Eltern mitsamt Kind weg. Doch an einer nahe gelegenen Bushaltestelle sollen die Angeklagten, zwischen denen mittlerweile ein heftiger Streit getobt haben soll, den Kinderwagen in ein Gebüsch geschoben haben. Sie konnten daran gehindert werden, ohne ihr Baby in einen Bus einzusteigen.

Angeklagte schweigen zu den Vorwürfen

Die Angeklagten schwiegen zu Prozessbeginn zu den Vorwürfen. Die Angeklagte und das Baby hatten zur Tatzeit offenbar in einer Mutter-Kind-Einrichtung gelebt. Inzwischen lebt der kleine Junge bei einer Pflegefamilie.

Ein Polizist konnte sich nur noch daran erinnern, dass er den Eltern nahe gelegt habe, den Platz zu verlassen. „Zunächst waren sie uneinsichtig, dann sind sie davon getrabt.“ Das Kind sei möglicherweise überhitzt gewesen. „Es hatte aber noch keinen Sonnenbrand.“

Eltern reagierten nicht. Zeugin rief die Polizei

Deutlich weniger entspannt hatte eine 30-jährige Zeugin, selbst mehrfache Mutter, den Vorfall verfolgt. „Ich habe das Paar im Wasser gesehen. Ich habe erst gar nicht kapiert, dass der Kinderwagen zu denen gehörte.“ Das Gefährt habe abseits der Decke der Angeklagten gestanden. „Mitten in der prallen Sonne.“ Erst als sich andere Zeugen bei den Angeklagten beschwerte, habe sie begriffen, dass auch noch ein Baby im Kinderwagen lag. „Das war viel zu dick angezogen. Der Kleine war knallerot im Gesicht.“ Auf die dringende Bitte, doch wenigstens einige Teile der mehrschichtigen Bekleidung des Babys zu entfernen, hätten die Angeklagten gar nicht reagiert. „Die gingen wieder ins Wasser. Ich dachte, ich bin im falschen Film.“ In ihrer Ratlosigkeit und Wut habe sie schließlich die Polizei gerufen, so die Zeugin.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung forderten die Vernehmung weiterer Zeugen. Da fraglich war, ob das innerhalb der gesetzlichen Frist von 21 Tagen Unterbrechung möglich ist, wurde die Verhandlung ausgesetzt. Vermutlich in einigen Monaten wird sie von vorn beginnen.