Duisburg. . Geht es nach Grünen und Linken, sollen Steingärten künftig in Duisburg verboten werden. Die Stadt soll nun eine neue Vorgartensatzung erarbeiten.
Weil Steingärten eine ökologische Wüste sind, hat der Umweltausschuss des Rates am vergangenen Freitag auf Antrag der Grünen und der Linken die Verwaltung beauftragt, eine neue Vorgartensatzung zu erarbeiten und zur Abstimmung zu bringen, mit der so genannte Schottergärten vor dem Haus bei künftigen Bauvorhaben verboten werden können.
„Wir propagieren einerseits die Begrünung von Dächern zur Verbesserung des Stadtklimas und gleichzeitig lassen wir es als Kommune zu, dass überall Steingärten vor den Türen entstehen “, monierte Anna von Spiczak, Ratsfrau der Fraktionen der Grünen, die im Umweltausschuss des Rates einen entsprechenden Antrag einbrachte.
Auch die Fraktion der Linken hatte zur gleichen Sitzung einen ähnlichen Antrag („Schotter ist kein Garten“) zur Abstimmung vorgelegt. Beide Anträge nahmen die Mitglieder des Umweltaussschusses als mahnenden Impuls, jetzt der Umweltverwaltung der Stadt einen entsprechenden Arbeitsauftrag zu geben.
Bereits seit einigen Jahren, so begründen die Grünen ihren Vorstoß, mache sich auch in Duisburg ein unübersehbarer Trend breit, der Hecken und Grünflächen durch ökologisch wertlose Kiesflächen ersetze. Stein- und Schottergärten würden immer beliebter. Modern, unkrautfrei und pflegeleicht. Das sind die Schlagworte, mit denen für einen Steingarten im Vorgarten geworben wird. Anstatt artenreicher Pflanzungen entstehen dabei oft Steinwüsten. Darunter leiden nicht zuletzt die hier lebenden Tiere und Insekten. Nicht nur Vögel hätten das Nachsehen, auch Schmetterlinge, Marienkäfer, Bienen und Hummeln suche man in diesen Gärten vergeblich, da diese hier keine Nahrung mehr finden würden.
„Steingärten im Stadtgebiet sind baurechtswidrig“
Stein- und Schottergärten, so die Ratsfrau, behindern die Versickerung und haben negative Auswirkungen auf das Mikroklima in der Stadt. Sie zitiert eine Studie des Landesumweltamtes von 2018, der zufolge die Bevölkerung in Duisburg bereits jetzt von großen Hitzebelastungen betroffen sei. Deshalb sei vor dem Hintergrund der Klimafolgenanpassung, zunehmender Starkregenereignisse und länger anhaltender Dürre- und Trockenperioden im Sommer einer „voranschreitenden Versiegelung von Grünflächen entgegen zu wirken“.
Mit Blick auf die gültige Landesbauordnung sei die Zunahme von Steingärten im Stadtgebiet schlichtweg baurechtswidrig. Nicht überbaute Grundstücksflächen müssten begrünt werden. Ihre Böden seien „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen“ und andererseits seien sie „zu begrünen oder zu bepflanzen.“
Grundsteuer erlassen, Vorgärten ökologisch ausrichten
SPD-Ratsherr Manfred Krossa zeigte sich ebenso wie CDU-Ratsherr Peter Keime gegenüber dem Vorstoß der Grünen und Linken aufgeschlossen: „Wir haben schon jetzt zu viele Wärme-Hotspots, wir müssen die Versiegelung von Flächen vermeiden.“
Andere Städte wie Düsseldorf, Moers oder Aachen, so die Duisburger Grünen, hätten derartige Projekte bereits umgesetzt oder in Planung. Apropos andere Städte: Die Grünen in Oberhausen, die einen ähnlichen Antrag im dortigen Rat gestellt haben, schlagen vor, Hauseigentümern die Grundsteuer für zwei Jahre zu erlassen, wenn diese sich verpflichten, ihre Vorgärten ökologisch auszurichten.