Duisburg. . Duisburgerin (33) hatte junge Frauen aus Nigeria unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und sie zur Prostitution gezwungen.

Wegen schwerer Zwangsprostitution und Menschenhandels verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz am Freitag eine 33-jährige Nigerianerin aus Meiderich zu fünf Jahren Gefängnis. Zwischen Juni 2015 und Ende 2017 hatte sie zwei junge Frauen in Nigeria unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und die illegal eingeschleusten Opfer sowie vier weitere Geschädigte zur Prostitution gezwungen.

Die Geschädigten sahen sich nicht nur einer Zwangslage ausgesetzt, weil sie mittellos und mit falschen Papieren eingeschleust worden waren, sondern auch, weil sie zuvor bei einem Rituals des Juju-Kultes unbedingten Gehorsam hatten schwören müssen. Bei Zuwiderhandlung fürchteten die meist aus ärmsten Verhältnissen stammenden ungebildeten Frauen die Folgen eines Fluchs für sich und ihre Familien.

Junge Frauen lebten unter schlimmsten Bedingungen

Unter schlimmsten Verhältnissen mussten die 17 bis 22 Jahre alten Opfer, die von einem Job als Friseurin oder Putzhilfe und einem besseren Leben in Deutschland geträumt hatten, in Bordellen in Duisburg und Oberhausen arbeiten. Und das quasi rund um die Uhr, da ihr Arbeitsraum gleichzeitig einzige Unterkunft war. Die Bordellbetreiber kassierten dafür 130 Euro pro Tag. Den Rest nahmen die 33-Jährige und ihre Mittäter den Sex-Sklavinnen als Entlohnung für die Einschleusung.

Nur weil die Angeklagte am Ende des mehrmonatigen Prozesses ein Geständnis ablegte, sich entschuldigte und finanzielle Forderungen der zum Teil als Nebenklägerinnen auftretenden Geschädigten anerkannte, fiel die Strafe nicht deutlich höher aus. Zwei Mitangeklagte, ihr Lebensgefährte (27) aus Gelsenkirchen und eine Oberhausenerin (20), kamen mit milden Strafen wegen Beihilfe davon. Gegen den 27-Jährigen wurde eine 22-monatige Strafe zur Bewährung ausgesetzt, die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe gegen die jüngste Angeklagte wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.