Duisburg. . Die Duisburger Polizeipräsidentin und der Ordnungsdezernent halten nichts von der Bewaffnung der Stadtbediensteten wie in Dortmund.

Während Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau die Entscheidung, den Kommunalen Ordnungsdienst mit Schlagstöcken auszustatten, gegen Kritik aus der Spitze der Gewerkschaft der Polizei verteidigt, hält man in Duisburg nicht viel von der Idee.

Polizeipräsidentin Elke Bartels etwa verweist darauf, dass Polizisten jedes Jahr im Umgang mit dieser „leichten Waffe“ geschult würden. Ob dies bei städtischen Mitarbeitern auch der Fall wäre, müsste zunächst geklärt werden. Ordnungsdezernent Paul Bischof verweist darauf, dass „das Thema diskutiert worden ist, aber die Deeskalation im Vordergrund steht. Der Einsatz von Schlagstöcken erscheint mir deshalb nicht das geeignete Mittel für den städtischen Außendienst. Im brenzligen Situationen beziehen wir uns auf die sehr gute Zusammenarbeit mit der Polizei“.

Stadtmitarbeiter werden beleidigt, bedroht oder angegriffen

Dabei sehen sich städtische Mitarbeiter immer mal wieder unliebsamen Situationen ausgesetzt. Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte die Stadt mit, dass sie im vergangenen Jahr 63 Fälle dokumentiert hat, in denen ihre Mitarbeiter beleidigt, bedroht oder sogar tätlich angegriffen wurden. In den Jahren 2016 war dies 51 mal im Jahr darauf 47 mal der Fall.

Die Fälle von Körperverletzung verteilen sich über alle Bereiche des Bürger- und Ordnungsamtes (Straßenverkehrsamt, städtische Außendienst, Verkehrsüberwachung, Ausländerbehörde). „Die genannten Zahlen lassen aber nicht den Schluss zu, dass die Gewaltbereitschaft gegenüber Behördenmitarbeitern ansteigt. Allerdings besteht bei den Mitarbeitern durchaus der Eindruck, dass die Bereitschaft zum aggressiven Auftreten gegenüber Behördenmitarbeitern zunimmt“, erklärt Stadtsprecherin Gabi Priem. Alle Übergriffe gegen Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes, würden grundsätzlich von de Stadt zur Anzeige gebracht. Insbesondere bei Beleidigungen führe dies in vielen Fällen zu Geldbußen zwischen 300 und 1.500 Euro.