. Mit scharfen Worten hat der Vorsitzende des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde den Regionalplan Ruhr für das Duisburger Stadtgebiet abgelehnt

Mit scharfen Worten hat der Vorsitzende des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde, Dr. Johannes Meßer, den der Stadt Duisburg vorgelegten Entwurf des Regionalplans Ruhrgebiet für das Duisburger Stadtgebiet kritisiert und abgelehnt.

In einer schriftlichen Stellungnahme an den in Essen ansässigen Regionalverband Ruhr (RVR) bezeichnet der Duisburger Beiratsvorsitzende die Planungen mit Blick auf den Freiraumschutz als „völlig unzureichend“ und der Verweis des RVR auf "Nachhaltigkeit“ seiner Planung als eine „Täuschung“.

Mit dem Regionalplan werden die Rahmenbedingungen für künftige Flächennutzungspläne aller Städte im Ballungsraum Ruhr geschaffen, bei denen Boden in Anspruch genommen wird.

Flächenfraß von 111 Hektar , ein Viertel davon Wald

Auf einer gut besuchten Informationsveranstaltung der Duisburger Grünen machte der Beiratsvorsitzende der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) am vergangenen Mittwoch deutlich, dass der Entwurf des Regionalplans des RVR eine umfangreiche Freiraumzerstörung im Außenbereich der Stadt Duisburg vorsehe. Meßer: „Die Größenordnung des Flächenfraßes umfasst über 111 Hektar, davon 54 ha Landschaftsschutzgebiete, knapp ein Viertel davon sind Wald und sind zum Teil Kompensationsflächen für Freiraumzerstörungen an anderer Stelle.“

Meßer kritisiert, dass das vorhandene Kompensationskataster der Stadt Duisburg offensichtlich bei der neu geplanten Freirauminanspruchnahme gar nicht berücksichtigt wurde.

Meßer zeigte zahlreiche Beispiele für Flächenfraß auf:

1.) Die geplante Weiterführung der A59/B8 in Dinslaken: Die dargestellte Trasse rücke unmittelbar an das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet der Rheinaue Walsum heran und zerstöre ein Landschaftsschutzgebiet. Die dargestellte Trasse sei klar abzulehnen.

2.) Die geplante Umgehungsstraße Walsum: Bei der Darstellung der Umgehungsstraße Walsum werde ein Grün- bzw. Biotopverbund nicht berücksichtigt, obwohl dies zwingend erforderlich sei.

3.) Ein geplantes Gewerbegebiet im Landschaftsschutzgebiet Neumühl nördlich der A42: Hier soll ein vollständiges Landschaftsschutzgebiet, das bisher als wichtiger Ost-West-Grünzug vom RVR geplant war, zerstört werden. Hier sei eine Waldinanspruchnahme vorgesehen (3,3 ha), die im Regionalplan nicht ausgeglichen werde. Der Wald sei zum Teil als eine Kompensationsfläche angelegt worden für vollzogenen Flächenfraß früher an anderer Stelle (Stepelsche Straße).

Freiraumschutz zur Resteverwaltung degradiert

Meßer: „Wir lehnen diese Ausweisung als Gewerbegebiet ab und fordern diese Fläche zum Schutz von Natur und Landschaft auszuweisen.“

Der Experte zählte weitere kritische RVR-Planungen auf (u.a. Grüner Pfad Neumühl, Bebauung Rhein-Herne-Kanal Ober-Meiderich, der Wald zwischen der Uni und der A3, die Erweiterung Gewerbegebiet Asterlagen, Wohnbebauung Angerbogen in Huckingen, die Deponie Lohmannsheide) die sich („zufälligerweise?“) allesamt auch in der geplanten Änderung des städtischen Flächennutzungsplanes wiederfänden.

In den zurückliegenden Jahren, so die Kritik des Beiratsvorsitzenden, habe sich der RVR noch für die Vernetzung der Grünflächen im Ruhrgebiet eingesetzt und in entsprechenden Plänen dargestellt. Davon sei heute nichts mehr übrig geblieben: „Der Freiraumschutz wird zur reinen Resteverwaltung degradiert.“

Lehnen Öffnung begrünter Deponien grundsätzlich ab

Und: Im Regionalplan würden in Duisburg zahlreiche Deponien neu ausgewiesen, die bereits seit Jahrzehnten begrünt seien. Andere begrünte Deponien würden dagegen nicht als Abfalldeponien gekennzeichnet. Es sei davon auszugehen, dass der RVR plane, die dargestellten Abfalldeponien wieder zu öffnen und für weitere Deponierungen vorzusehen. Meßer: „Der Beirat lehnt aber eine Öffnung bereits begrünter Deponien grundsätzlich ab.“

Sein Fazit: Für den Duisburger Raum stelle der Regionalplan eine „katastrophale Verschlechterung der Freiraumsituation“ dar. Es würden über 111 Hektar Freiraum in Anspruch genommen, ohne dass irgendwo eine substantielle Verbesserung der Freiraumsituation ausgewiesen werde. Die Inanspruchnahme von 12 Hektar Waldflächen ohne Ausweisung von zusätzlichen neuen Waldflächen sei klimaschädlich.

Noch bis zum 27. Februar kann der Regionalplan Ruhr eingesehen werden ( Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg, Raum 424); bis zum 1. März 2019 können dazu Einwände und Stellungnahmen abgegeben werden (E-Mail: regionalplanung@rvr.ruhr).

Gerd Schwemm, Fraktionsgeschäftsführer von Bündnis90/Die Grünen kündigte am Mittwoch an, gezielt mit Informationen und Patenschaften bedrohter Freiflächen an die Bürger vor Ort heranzutreten. Das Ziel : Möglichtst viele Einwände mit Frist 1. März an den RVR senden.

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