Duisburg. Neun Schulen in drei Stadtbezirken erproben seit einem Jahr eine Pool-Lösung. Erfahrungen sind positiv. Jugendamt: Noch keine Ausweitung.

Gemeinsam mit Trägern der Unterrichtsbegleitung für Schulkinder mit Förderbedarf hat das Jugendamt mit Beginn des Schuljahres 2017/18 ein auf drei Jahre angelegtes Pilotprojekt für eine sogenannte Pool-Lösung gestartet. „Die Ergebnisse sind positiv, das Projekt wird fortgesetzt“, kündigt Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke nach der Auswertung der Ergebnisse und Erfahrungen des ersten Jahres an. Auf weitere Schulen soll das Verfahren allerdings vorerst nicht ausgeweitet werden.

Um die Zusammenarbeit mit den Trägern zu vereinfachen und die Qualität in der Begleitung durch Integrationshelfer zu steigern, hat das Jugendamt den Anfang gemacht mit neun Schulen in drei Stadtbezirken. In Walsum (Gesamtschule, Grundschule Vennbruchstraße und Alfred-Adler-Förderschule) bekam der Runde Tisch Marxloh/Pro Viva den Zuschlag im Bewerbungsverfahren, in Hamborn/Meiderich (Gesamtschule Meiderich, Grundschule Mattlerbusch und Förderschule Rönsbergshof) organisiert nun die Amalie-Sieveking-Gesellschaft die Unterstützung und in Stadtmitte (Gesamtschulen Globus und Mitte, Grundschule Hebbel­straße) ist der Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (VKM) zuständig.

Selbstständigkeit fördern, auch außerhalb der Betreuung

Pilotmodell: Eva Kaewnetara (Amt für Schulische Bildung, l..) , Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke und Jutta Weirich (Amt für Soziales und Wohnen)
Pilotmodell: Eva Kaewnetara (Amt für Schulische Bildung, l..) , Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke und Jutta Weirich (Amt für Soziales und Wohnen) © Daniel Elke

Aus der Inklusionspauschale des Landes finanziert die Verwaltung drei Koordinatorinnen für die Betreuung. „Auch die Träger stellen jeweils einen eigenen Koordinatoren für die Einsatzplanung der I-Helfer und den Kontakt zu den Schulen“, erklärt Jutta Weirich vom Amt für Soziales und Wohnen. Das gewährt die Unterstützung für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung, für Schüler mit emotionalen Störungen ist das Jugendamt zuständig. Grundlage der Entscheidung ist ein Verfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF).

Die fachlichen Erwägungen stehen im Vordergrund des Pool-Versuchs, betont Köpcke: „Wir wollen Selbstständigkeit fördern, die Kinder sollen sich auch außerhalb der Betreuung ausprobieren können.“ Die Zuständigkeit für mehrere Schulen bietet den Trägern nun mehr Flexibilität bei der Einsatzplanung der I-Helfer, Krankheitsvertretungen lassen sich leichter organisieren. „Die Träger haben Planungssicherheit, auch die Schulen loben die große Kontinuität in der Zusammenarbeit“, berichtet Hinrich Köpcke. Auch die Aus- und Fortbildung der Unterrichtsbegleiter – sie war Vorgabe in der Ausschreibung – haben sich im Pool-Verfahren verbessert.

Trotz der durchweg positiven Erfahrungen werde es im nächsten Jahr wohl noch keine Ausdehnung auf andere Schulen geben, so der Jugendamtsleiter. „Wir werden uns aber in diesem Schuljahr Gedanken machen, um uns frühzeitig aufzustellen.“ Aufgrund der Zeit, die allein Planung und Ausschreibungsverfahren erfordern, werde man wohl den dreijährigen Projektzeitraum ausschöpfen.

>>>> 856 Kinder im gemeinsamen Lernen

Insgesamt 856 Kinder mit Förderbedarf nehmen an den weiterführenden Schulen in Duisburg am „gemeinsamen Lernen“ teil, weitere 482 an den Grundschulen. In den neun Schulen, die am Pool-Versuch teilnehmen, werden insgesamt 143 Schüler von einem Integrationshelfer begleitet. Auch die Gymnasien unterrichten Schüler mit Förderbedarf, derzeit insgesamt 54.

„Nach einem neuen Erlass des NRW-Schulministeriums werden sie aber ab dem nächsten Schuljahr keine neuen Schüler mehr aufnehmen“, erklärt Eva Kaewnetara vom Amt für Schulische Bildung.

Die Eltern treffen die Entscheidung, ob ihr Kind eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen soll. Die weitaus meisten Schüler in Regelklassen besuchen Gesamtschulen. „Ungefähr 2,7 Prozent der Schüler aller Schulformen haben Förderbedarf“, erläutert Kaewnetara, „das bedeutet aber nicht, dass alle Anspruch auf einen Integrationshelfer haben.“ Der Anspruch werde, soweit er festgestellt werde, auch erfüllt.

Derzeit steigen die Anmeldezahlen an den Förderschulen ebenso wie auch die Zahl der Schüler mit Förderbedarf an den Regelschulen. „Der Grund liegt aber eher in den insgesamt steigenden Schülerzahlen“, erklärt Eva Kaewnetara, „der Anteil der Kinder mit Förderbedarf ist insgesamt nicht gestiegen.“ Pro Jahr führe die Verwaltung rund 100 AOSF-Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs durch. Auch die steigende Zahl von geflüchteten und zugewanderten Kindern führe hier nicht zu steigenden Zahlen. Eva Kaewnetara: „Das Verfahren ist nicht für Integration zuständig. Da gibt es andere Instrumente.“