Duisburg. In Duisburg hat die Stadt die Bewohner von 18 Wohnungen nach 50 Jahren aufgefordert, ihre Wohnungen umgehend zu verlassen. Brandschutzmängel!
Der Unmut der Bewohner, die am Montag in Hochfeld völlig unerwartet ihre Wohnungen wegen eines Brandschutzmangels verlassen mussten, ist groß. „Seit 20 Jahren wohne ich hier, seit 50 Jahren steht dieses Gebäude schon so wie es jetzt steht und es war immer alles in Ordnung. Und jetzt, urplötzlich ist es so unsicher, dass man sofort seine Wohnung verlassen muss“, fragt Abdullah Özdemir.
Die Nutzung von 18 Eigentumswohnungen am Gebäudekomplex der Gitschiner Straße 38-46 hat die Stadt untersagt. Bei einem Feuerwehreinsatz an einem Nachbarhaus war eher zufällig aufgefallen, dass es keinen zweiten Rettungsweg gibt. Dieser aber ist vorgeschrieben.
Abdullah Özdemir kann kaum glauben, was sich hier am Montag abgespielt hat. Er steht im Hof vor den betroffenen Gebäuden und berichtet: „Es sind ein paar Leute von der Stadt gekommen, die haben bei den Nachbarn geklingelt und gesagt, man müsse die Wohnungen verlassen. Man dürfe zwar hinein und Sachen holen, aber wenn in einer Wohnung abends ein eingeschaltetes Licht gesehen werde, dann werde man die Leute notfalls mit der Polizei heraus holen.“
Özdemir selbst darf in seiner Wohnung in einer der oberen Etagen bleiben, weil einige seiner Fenster zur Gitschiner Straße liegen und die Feuerwehr deshalb im Notfall mit einer Drehleiter heran käme, berichtet der Hochfelder. Die zweite Wohnung, die dem Rentner gehört und die unmittelbar gegenüber seiner eigenen liegt, ist tabu. Sein frisch verheirateter Mieter, der dieser Tage dort mit seiner Gattin einziehen wollte, muss daher ungewollt noch etwas länger in Bochum ausharren.
Durchfahrt ist für Rettungsfahrzeuge zu klein
Das Problem, so die Stadt, ist eine Zufahrt zur Rückseite des Hauses an der Gitschiner Straße. Die Durchfahrt unterhalb eines Gebäudeflügels sei mit 2,6 Meter zu niedrig für einige Feuerwehrfahrzeuge. Damit fehle ein zweiter Rettungsweg, der vorgeschrieben ist. Die Wohnungen zwischen der vierten und der obersten Etage des sechsgeschossigen Häuserkomplexes seien für die Feuerwehr so nur über das Treppenhaus zu erreichen. Die Maßnahme zur „Abwehr einer konkreten Gefahr“ müsse aber sofort erfolgen. Eine Frist sei nicht möglich, weil jederzeit ein Brand austreten könne, begründet die Stadt ihre unvermittelte Anordnung.
Den Bewohnern wurde für die Zwischenzeit in einem Wohngebäude eine Notunterkunft angeboten, davon habe bislang aber niemand Gebrauch gemacht, so ein Stadtsprecher. Wann die Mieter in ihre Wohnungen zurückkehren können, ist noch unklar.
Die Hausverwaltung bemüht sich, den zweiten Rettungsweg sicherzustellen, weiß Özdemir zu berichten. Die Hausgemeinschaft wolle entweder provisorische Fluchtgerüste aufstellen oder den Untergrund auf der anderen Gebäudeseite so befestigen, dass darauf Rettungsfahrzeuge halten können“, erklärt die Stadt.