Duisburg . 42-Jähriger hatte Opfer angeblich betäubt und beraubt. Das Urteil des Amtsgerichts Duisburg lautete nur auf Diebstahl
Als eine 52-jährige Frau in der Nacht zum 25. Juli 2017 in Hamborn aufwachte, dröhnte ihr der Schädel und es fehlten ihr ein Handy, eine Halskette und ein Laptop. Schnell geriet ein Mann, der an diesem Abend Kaffee mit ihr getrunken hatte, in den Verdacht, sie mit KO-Tropfen außer Gefecht gesetzt und die Wertsachen gestohlen zu haben.
Die Anklage gegen den 42-Jährigen lautete auf Raub und mehrfachen Diebstahl. Beweisen konnte das die Verhandlung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz allerdings nur zum Teil.
Angeklagter gestand nur Diebstahl
Der Angeklagte schwieg zunächst. Die Zeugin berichtete, sie habe den zehn Jahre jüngeren Mann im Internet kennen gelernt. „Wir haben uns mehrfach getroffen.“ Meist in einem nahe gelegenen Park, in dem man plaudernder Weise spazieren ging oder auf einer Bank saß.
Doch am Tatabend, so die 52-Jährige, habe es geregnet. Deshalb sei man in die Wohnung einer Bekannten gegangen. „Ich habe Kaffee gekocht. Und kaum hatte ich was davon getrunken, war ich auch schon weg. Und hinterher waren es die Sachen auch.“ Die allerdings hatte ihr der Angeklagte nach einiger Zeit zurück gegeben. Völlig unklar blieb dabei - und das war nicht das einzige -, ob eine Halskette, die offenbar mehrfach den Besitzer wechselte, denn nun ein Geschenk des Angeklagten war, oder nicht.
Bewiesen werden konnte am Ende der mehrstündigen Beweisaufnahme jedenfalls nur das, was der Angeklagte selbst zugab: Er gestand, die Sachen mitgenommen zu haben. Er habe einfach eine günstige Gelegenheit genutzt, nachdem die 52-Jährige eingeschlafen war - ohne, dass er nachgeholfen hätte. Und auch zwei weitere Diebstähle gab der 42-Jährige zu: Danach hatte er aus einer Bäckerei in Hamborn und aus einem Imbiss in Hochfeld insgesamt rund 2700 Euro mitgehen lassen. Seine Ortskenntnisse waren ihm dabei zu Gute gekommen. In beiden Läden hatte er zuvor kurzzeitig ausgeholfen. Das Schöffengericht ließ den Mann mit zehn Monaten mit Bewährung davon kommen.