Duisburg. . Im neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Innenstadt wieder das einzige Hauptzentrum. Marxloh und Hamborn werden Nebenzentren.

Duisburg soll im Einzelhandel wieder ein Oberzentrum werden, das diese Bezeichnung verdient. Die „Stadt der kurzen Wege“ soll erhalten und ausgebaut werden mit der Innenstadt als einzigem Hauptzentrum, einer flächendeckenden Nahversorgung und einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität. So lauten die Ziele, die das Büro Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung der Stadt ins neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept geschrieben hat, über das der Rat am Montag entscheidet.

Fast 300 Seiten stark – plus 100-seitigem Tabellenteil – ist das Gutachten, das auf Grundlage der 2017 erhobenen Daten erstellt wurde, und das Einzelhandelskonzept von 2010 fortschreibt. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft Hamborn und Marxloh. Sie waren seinerzeit mit Blick auf das geplante Factory Outlet Center zum zweiten Hauptzentrum erklärt worden. Das FOC scheiterte bekanntlich. Deshalb werden die beiden Stadtteile künftig nur als getrennte Nebenzentren eingestuft.

Elf Nebenzentren im ganzen Stadtgebiet

Einziges Hauptzentrum bleibt aufgrund des vielfältigen und umfassenden Einzelhandelsangebot sowie der Funktionsvielfalt (Theater, Museen, Rathaus etc.) die Innenstadt. Dazu gibt es im Stadtgebiet nun elf Nebenzentren, die stadtteilübergreifende Versorgung leisten (neu: Neumühl, Neudorf und Wanheimerort) und zehn Nahversorgungszentren, die lediglich das Wohnumfeld und den Stadtteil bedienen.

Wichtig sind diese Einstufungen für die Ansiedlung oder Umnutzung von Einzelhandelsbetrieben, damit einerseits keine Monostruktur, andererseits keine Konkurrenz zum Hauptzentrum entsteht. Zudem wird dadurch eine gewisse Planungssicherheit gegeben. So soll, laut Gutachten, die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevantem Sortiment und einer Verkaufsfläche von über 800 m² künftig nur in der Innenstadt erfolgen. In den Nebenzentren soll dies nur noch nach Prüfung des Einzelfalls und bei „standortgerechten Dimensionen“ ermöglicht werden können.

Ausschlaggebend für die Feinsteuerung des Einzelhandels ist auch die Sortimentsliste, die festlegt, was wesentliche Waren für Zentren und die Nahversorgung ist. Nicht zentrenrelevant sind vor allem Sortimente, die einen hohen Flächenbedarf haben wie etwa Möbel und deshalb für zentrale Lagen ungeeignet sind, oder die wegen ihre Größe und Beschaffenheit einen Transport mit Autos erfordern und deshalb meist in Gewerbegebieten angeboten werden (z.B. Baustoffe).

10 Minuten Gehzeit bis zum Geschäft

Die neue Sortimentsliste für Duisburg ist weitgehend die alte. Lediglich Kinderwagen sowie Leuchten und Lampen sollen künftig nicht mehr als zentrenrelevant eingeordnet werden. An Sonderstandorten des Einzelhandels, die nicht in Wohngebieten liegen soll der nahversorgungs- und zentrenrelevante Einzelhandel nicht weiter ausgebaut werden. Als mögliche Sonderstandorte für Möbel werden das Zeus-Gelände in Meiderich sowie das ehemalige Güterbahnhofsgelände in Stadtmitte neu in das Konzept aufgenommen. Die Gutachter begründen das durch das bereits bestehende entsprechende Planungsrecht.

Von Bedeutung für eine Großstadt wie Duisburg sei eine flächendeckende fußläufig (zehn Minuten Gehzeit bis zum Geschäft) erreichbare Nahversorgung mit Waren für täglichen oder häufigen Bedarf wie Lebensmittel oder Drogerieartikel. In diesem Bereich hat Duisburg rein rechnerisch im Stadtgebiet eine Vollversorgung erreicht.

Bei näherer Betrachtung der Stadtbezirke stellt sich die Nahversorgungssituation indes als sehr unterschiedlich heraus. Während im Stadtbezirk Stadtmitte knapp 88 % der Anwohner ihre Einkäufe zu Fuß erledigen können, ist das in Rheinhausen in einigen südlichen Bezirken nur 50 bis rund 70 % der Anwohner möglich. Die Gutachter empfehlen, das bestehende Nahversorgungsnetz im Hinblick auf fußläufige Versorgungsmöglichkeiten und damit die „Stadt der kurzen Wege“ zu stärken.

>>>> DIE ÖFFENTLICHKEIT MUSS BETEILIGT WERDEN

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll sechs Wochen – vom 3. Dezember bis zum 11. Januar – öffentlich im Stadthaus und in den Bezirksämtern ausgelegt werden sowie über das Internet einsehbar sein. Stellungnahmen der Bürger können dann mündlich, per Post oder per Internet abgegeben werden.

Einige Bezirksvertretungen wie etwa Rheinhausen haben aber angemahnt, dass der die Auslegungsfrist vor allem in der Vorweihnachtszeit zu kurz ist