Duisburg. . 1200 Klagen allein im November belasten das Sozialgericht. Krankenkassen wollen nach einer Gesetzesänderung schnell Geld von Kliniken zurück.

Das Duisburger Sozialgericht schlägt Alarm: Seit Anfang November erreicht das Gericht eine Flut von Klagen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese fordern teilweise Jahre zurückliegende Zahlungen von Krankenhäusern zurück. Binnen kürzester Zeit gingen allein 1200 Klagen ein, berichtet Ulrich Scheer, Präsident des Sozialgerichtes.

Hintergrund der bundesweiten Klagewelle ist eine Gesetzesänderung, nach der die Verjährungsfrist für Ansprüche von Krankenkassen auf Rückzahlung geleisteter Vergütungen von bisher vier Jahre auf nunmehr zwei Jahre verkürzt wurde. Ansprüche, die vor dem 1. Januar 2017 entstanden sind, konnten sogar nur noch bis zum 9. November diesen Jahres geltend gemacht werden, was Grund für die enormen Eingangszahlen vor allem bis zu dem Stichtag war.

Doppelt so viel Klagen wie 2017

Ulrich Scheer, Präsident des Sozialgerichts, fürchtet,  dass sich die Klagewelle auf alle Verfahren auswirkt.
Ulrich Scheer, Präsident des Sozialgerichts, fürchtet, dass sich die Klagewelle auf alle Verfahren auswirkt. © Tanja Pickartz

„Die Gesetzesänderung hat uns kalt erwischt“, so Scheer. In diesem Monat sind bisher rund 1200 Krankenkassen-Verfahren beim Sozialgericht neu eingegangen; im November 2017 waren es rund 1000 Verfahren weniger. Unter diesen 1200 neuen Verfahren sind zahlreiche Sammelklagen, mit denen Krankenkassen von einzelnen Krankenhäusern eine Vielzahl von Zahlungen in nur einer Klage – zum Teil in Millionenhöhe – zurückfordern. Laut Scheer geht es bei den Rückforderungen u.a. um abgerechnete Krankenhaus-Patiententage oder strittige Pauschalabrechnungen. In Duisburg laufen alle Verfahren aus dem weiträumigen Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichtes ein, also aus Essen, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und den Kreisen Kleve und Moers. Etliche große Krankenkassen, so Scheer, haben noch nicht einmal ihre Klagen auf den Weg gebracht.

Ein bis zwei Jahre Verfahrensdauer

Die Klageflut trifft nicht nur die Richter am Sozialgericht. Schon die Verwaltungsarbeit in der Geschäftsstelle ist enorm. „Bei ohnehin hohen Verfahrensbeständen wird sich die aktuelle Klagewelle auf die Verfahrensdauer aller am Sozialgericht Duisburg anhängigen Verfahren auswirken“, befürchtet Ulrich Scheer. Mit ein bis zwei Jahren Verfahrensdauer rechnet der Gerichtspräsident bei den teils aufwendigen Krankenkassenklagen. Dabei ist die Gesamtzahl der 2018 eingegangen Klagen beim Sozialgericht weiter auf nun über 13.000 Fälle angestiegen.

Am Donnerstag gibt es ein Treffen der Sozialgerichtspräsidenten. Parallel wird, so Scheer, zusammen mit dem Landessozialgericht und dem Justizministerium geprüft, „welche Maßnahmen zur Bewerkstelligung dieser Herausforderung zu ergreifen sind“.