Duisburg . Zwei Beamte stehen in zweiter Instanz wegen eines Gewaltexzesses bei einem Einsatz im Jahr 2014 in Duisburg vor Gericht.

Es gibt seltsame Hobbys. So erforschen „Tunnel Scouts“ liebend gerne unterirdische Gemäuer. Zwei Anhänger dieses Zeitvertreibs hatten sich in der Nacht zum Ostermontag 2014 gewaltsam Zutritt zu einem durch eine Stahltür gesicherten Seitenraum des Karl-Lehr-Tunnels verschafft. Mit schmerzhaften Folgen: Ein 28-Jähriger, der als erster wieder heraus kroch, soll gepackt und mit einem Schlagstock verletzt worden sein. Die Täter sollen zwei Polizisten gewesen sein: Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt stehen sie nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Der jeweils andere habe mit Fäusten und Schlagstock zugelangt

Das Amtsgericht Duisburg hatte die beiden 44 und 40 Jahre alten Beamten bei einer ersten Verhandlung freigesprochen. Der Strafrichter sah keinen Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Tat. Und da die beiden Polizisten sich gegenseitig belasteten und der Geschädigte sich nicht erinnerte, war nicht zu beweisen, welcher der beiden Angeklagten zugeschlagen hatte. Fest stand nur, dass der 28-Jährige mit üblen Prellungen und einem Nasenbeinbruch im Krankenhaus landete. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein.

Doch vor der Berufungskammer wiederholte sich bislang die Beweisaufnahme der ersten Instanz. Die Angeklagten beschuldigten sich gegenseitig, der jeweils andere habe zunächst mit Fäusten, dann mit dem Schlagstock zugeschlagen. Beide gaben an, das sei alles so schnell gegangen, dass man nicht habe eingreifen können.

Im Einsatzbericht hatte davon kein Wort gestanden. Die Polizei war alarmiert worden, weil ein aufmerksamer Zeuge sah, wie ein Mann sich an der Tür im Karl-Lehr-Tunnel zu schaffen machte, während ein zweiter offenbar Schmiere stand. Die Verletzungen müsse sich der 28-Jährige zugezogen haben, als er durch die enge Öffnung herausgezogen wurde, hieß es.

Falsch verstandener Korpsgeist

Auf die Frage, warum er seinen Kollegen im Bericht denn gedeckt habe, gab der 44-Jährige eine ganz einfache Erklärung: „Unter Polizisten schwärzt man sich nicht an.“ So will der Ordnungshüter denn auch nicht nur von der Tat schockiert gewesen sein, sondern auch davon, dass der Kollege bei dessen erster Vernehmung durch den Staatsanwalt plötzlich ihn als Täter dargestellt habe. Danach habe er in erster Instanz seinerseits keinen Grund mehr gesehen, die Wahrheit zu verschweigen.

Der 28-jährige Geschädigte konnte sich im Zeugenstand, wie schon beim Amtsgericht, nicht mehr daran erinnern, welcher Polizist ihn geschlagen habe. Durch die wuchtigen Schläge sei er sehr schnell ohnmächtig geworden. Das Verfahren soll am 30. November mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden.