Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg hat einen 51-Jährigen wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt: „Es war ja so schön einfach.“
Es war der bloße Zufall, dass ein 51-jähriger Hochfelder ausgerechnet durch hochwertige Sportschuhe zum Betrüger wurde. Jedenfalls wurde ihm schnell klar, dass man mit den kleidsamen Produkten prominenter Hersteller gut Geld verdienen kann - insbesondere, wenn man sich die Ware zwar bezahlen lässt, es sie aber gar nicht gibt. Wegen gewerbsmäßigen Betruges fand sich der Mann gestern vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder.
Zwischen November 2015 und September 2016 hatte er auf einer Internet-Verkaufsplattform immer wieder Sportschuhe angeboten. Kunden zahlten. Und warteten vergeblich auf die Fußbekleidung.
Rückhaltloses Geständnis
Der Angeklagte gab die Betrügereien unumwunden zu. Bis 2013 war der gelernte Dachdecker stets gut bezahlt in seinem erlernten Beruf tätig gewesen. Zehn Jahre hatte er im Ausland gearbeitet. Doch 2013 warf ihn ein Arbeitsunfall mit einer komplizierten Beinfraktur aus der Bahn.
„Zwei Jahre habe ich noch Arbeitslosengeld 1 bekommen, dann bin ich in Hartz IV gelandet“, so der Angeklagte. 2015 sei er dadurch in arge finanzielle Bedrängnis geraten. Er begann, seinen gesamten Besitz im Internet zu verscherbeln. Auch ein Paar Sportschuhe. „Ich habe erst durch Beschwerden gemerkt, dass ich das gar nicht raus geschickt hatte.“
Krimineller Verlockung erlegen
Doch dann, so der 51-Jährige, sei ihm klar geworden, wie leicht er so an Geld kommen könne. Immer wieder stellte er ab da Schuhe, die er gar nicht besaß, zum Verkauf ein. Teilweise verwendete er sogar immer wieder das gleiche Foto, um die Ware anzupreisen, und prellte so mindestens zehn Kunden um insgesamt rund 1500 Euro. „Es war ja so schön einfach“, meinte der reuige Angeklagte.
Ein völlig unbeschriebenes Blatt war der 51-Jährige strafrechtlich nicht. Doch seine letzte Vorstrafe lag bereits einige Jahre zurück. Und angesichts des aufrichtigen Geständnisses, das die Beweisaufnahme deutlich verkürzte, hielt das Schöffengericht es für gerechtfertigt, eine zweijährige Haftstrafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen. Nach vier Monaten Untersuchungshaft konnte der Angeklagte das Gerichtsgebäude erleichtert als freier Mann verlassen. Seine letzten Worte: „Ich verkaufe garantiert nie wieder zehn Paar Schuhe im Internet.“