Duisburg . In zweiter Instanz verurteilt das Landgericht Duisburg einen 25-Jährigen, der zweimal in der Justizvollzugsanstalt Hamborn Beamte angriff.
Wegen räuberischen Diebstahls und mehrfachen Widerstands verurteilte das Landgericht Duisburg in zweiter Instanz einen 25-Jährigen zu 18 Monaten Gefängnis. Mehrfach hatte er in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Hamborn randaliert und Vollzugsbeamte angegriffen.
Am 23. August 2017 war er in der Untersuchungshaft in Hamborn gelandet: Zuvor hatte der in Wesel lebende Asylbewerber in einem Supermarkt Whisky gestohlen und war erwischt worden. Drohend erhob er die Flasche, als ihn Angestellte an der Flucht hindern wollten. Polizisten bespuckte er, trat einem mit voller Wucht ins Gesicht. Auch auf der Wache hatte der Angeklagte sich gewehrt. Eine Beamtin zog sich eine Schädelprellung zu.
In der Justizvollzugsanstalt Hamborn war der 25-Jährige nur fünf Tage später erstmals gewalttätig geworden. Er griff zwei Wachtmeister an, die sich am Fuß und an der Schulter verletzten.
Gabel zur Stoßwaffe umgebaut
Am 1. Dezember hatte der Mann erneut in seiner Zelle randaliert. Als ein Beamter die Tür öffnete, bedrohte ihn der Angeklagte mit einem Stuhlbein und einer zur Stoßwaffe umgebauten Gabel. Der Beamte schloss die Tür sofort wieder. Die Vollzugsbediensteten schafften es mit vereinten Kräften - und dank Körperschutzanzügen unverletzt - den Tobenden ruhig zu stellen.
Das Amtsgericht Dinslaken hatte den einschlägig vorbestraften und unter Bewährung stehenden 25-Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Allerdings verlor das erstinstanzliche Urteil kein Wort über die Frage der Schuldfähigkeit. Ein Gutachter ging nun davon aus, dass der Angeklagte bei dem räuberischen Diebstahl und den ersten Widerstandshandlungen alkoholbedingt nur eingeschränkt zurechnungsfähig war. Doch auch für die Randale im Gefängnis billigte er dem 25-Jährigen mildernde Umstände zu: Der unter depressiven Schüben leidende Angeklagte habe sich auf die fixe Idee versteift, dass er nur wenige Tage in Haft bleiben müsse. Der Umstand, dass er nicht verstand, was tatsächlich vorging, hätte ihn in Ausnahmezustände versetzt.
Das Urteil der Berufungskammer fiel daher neun Monate geringer aus. Für den Angeklagten bedeutet dies, dass ihm sein größter Wunsch, aus der Haft entlassen zu werden und Deutschland verlassen zu können, bald erfüllt wird. Voraussichtlich wird er in wenigen Wochen abgeschoben.