Duisburg. . Wegen Drogenhandels, Betruges und Nötigung muss ein Duisburger über drei Jahre hinter Gitter. Ausgerechnet einen V-Mann wollte er austricksen.
Ausgerechnet einem Scheinkäufer der Polizei hatte ein damals noch jugendlicher Duisburger 2015 vorgemacht, er könne zwei Kilo Marihuana liefern. Doch das Geschäft in einer Hochfelder Gaststätte lief aus Sicht der „Vertrauenperson“ nicht ganz wie geplant: Der V-Mann übergab 6300 Euro. Doch die Drogen sah er nie. Und das Geld verschwand mitsamt Verkäufer durch ein Fenster. Vor dem Amtsgericht bekam der 20-Jährige dafür am Dienstag die Quittung.
Zur Überzeugung des Jugendschöffengerichts hatte der Angeklagte zunächst ein kleineres Geschäft mit dem V-Mann abgewickelt. Dann legte er den Scheinkäufer herein. Als der ihn später - begleitet von einem verdeckt ermittelnden Polizisten - zur Rede stellen wollte, griff der Angeklagte ein Messer und schlug die Zeugen in die Flucht.
Angeklagter stand schon unter Bewährung
Während des zweitägigen Prozesses hatte sich der Angeklagte nicht äußern wollen. Kurz vor den Plädoyers überraschte er dafür mit der - abgelehnten - Forderung nach einem anderen Pflichtverteidiger. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Betruges und Nötigung wurde der Heranwachsende zu drei Jahre und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. In das Urteil floss eine bereits bestehende Strafe wegen Raubes und Körperverletzung mit ein. Zur Tatzeit stand der Angeklagte schon unter Bewährung.
Ein 21-jähriger Mitangeklagter, der ebenfalls bereits unter einer Bewährungsstrafe stand, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Er hatte am 6. Januar 2015 einen Zeugen auf der Emscherstraße krankenhausreif geprügelt. Ein dritter Angeklagter kam für seine Mitwirkung an einem kleineren Drogengeschäft mit einer Verwarnung und 1500 Euro Geldbuße davon.
Laut Anklage hatte ein gemeinsamer Raub auf zwei junge Männer in einem Meidericher Park im April 2015 die drei Angeklagten verbunden. Doch von diesem Vorwurf wurde das Trio frei gesprochen: Die Geschädigten hatten keine belastbare Aussage zustande gebracht.