Duisburg. . Die Betriebsrenten der früheren HKM-Beschäftigten werden für die letzten drei Jahre nicht erhöht. Das haben Gerichte entschieden.

Die früheren Beschäftigten der Hüttenwerke Krupp-Mannesmann (HKM) müssen sich damit abfinden, dass ihre Betriebsrenten für die Jahre 2014 bis 2016 nicht angepasst, also erhöht, werden. Über die entsprechende Rechtsprechung informierte IG Metall-Expertin Christa Heimes die Betroffenen bei einer Veranstaltung in der Hüttenheimer Hüttenschenke.

„Ich gehe hier mit hängenden Ohren raus“, sagte anschließend ein enttäuschter Gerd Pullen, Vorsitzender der IG Metall-Senioren bei HKM. Zuvor hatte Heimes dargelegt, dass zwei Instanzen die Forderung der früheren HKM-Beschäftigten nach Erhöhung der Betriebsrenten in den drei Jahren 2014 bis 2016 abgelehnt haben: „Das ist höchstrichterliche Rechtsprechung, eine höhere Instanz gibt es nicht.“

Drei Gesellschafter, drei Kunden

Was die Rentenanpassung bei HKM aus Rentnersicht so ärgerlich macht, ist die Unternehmensstruktur. Die Hüttenwerke gehören drei Gesellschaftern, die die einzigen Abnehmer des erzeugten Stahls sind. Folge: Es werden keine Gewinne erzielt. Gewinne sind aber ein wesentliches Kriterium für eine Anpassung der betrieblichen Altersversorgung. Und in den Jahren zuvor hat es diese Überprüfung auch immer gegeben. HKM habe sich „freiwillig klein gemacht“, beschreibt Heimes das Mütter-Tochter-Verhältnis zwischen der Hütte im Duisburger Süden und ihren Besitzern Thyssen-Krupp, Salzgitter und Vallourec, auf deren Gewinne nach Einschätzung der Richter wiederum nicht durchgegriffen werden dürfe. „Wir müssen mit dem Urteil zurzeit leben“, sagt Heimes. Gleichwohl bleibe es das gute Recht aller HKM-Rentner, für die nächsten drei Jahre eine erneute Überprüfung der Zahlungen zu fordern. Die IG Metall will die Rentner auch weiterhin unterstützen.

Auch frühere Mitarbeiter der Röhrenwerke betroffen

Die verweigerte Anpassung der HKM-Renten trifft auch frühere Mitarbeiter der Mannesmann-Röhrenwerke, die seinerzeit pro forma zur Hütte gewechselt seien, um nach Montanregelungen in den frühzeitigen Ruhestand zu gehen, berichtete der Buchholzer Friedhelm Brors. Im Gegensatz zu Kollegen, die etwa im Werk Düsseldorf ausgeschieden sind und mehr Werksrente beziehen.