Duisburg. . Die Funktionäre eines Walsumer Hundesportvereins stehen vor Gericht. Sie sollen unter anderem einem Hund Elektroden an die Hoden angeschlossen haben.

Mit einem für Tierliebhaber schwer zu ertragenden Vorwurf muss sich seit Donnerstag eine Berufungskammer des Landgerichts Duisburg beschäftigen. In zweiter Instanz müssen sich ein 53-jähriger Duisburger und dessen Lebensgefährtin (32) wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und übler Nachrede vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten.

2014 sollen sie auf dem Gelände eines Hundesportvereins in Walsum mehrere Schäferhunde durch Stromstöße aus Elektro-Halsbändern zu disziplinieren versucht haben. Eine junge Hündin, die in einem Transport-Anhänger eingesperrt wurde, soll mit einem „Anti-Bell-Halsband“, das auf Vibration reagiert, gequält worden sein.

Elektroden an Hoden eines Hundes angeschlossen

Ein anderes, modifiziertes Elektro-Halsband soll nicht nur an den Hals, sondern auch an die Hoden eines Hundes Strom gesandt haben. Zwei Zeugen, die das anzeigten, sollen die Angeklagten per Brief an den Arbeitgeber des einen und per Facebook-Einträgen diffamiert haben.

Das Amtsgericht Hamborn hatte den bereits mehrfach vorbestraften 52-Jährigen im 2017 zu fünf Monaten mit Bewährung, seine Freundin zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Die Angeklagten legten Rechtsmittel ein. Doch auch die Staatsanwaltschaft zog in Berufung und fordert eine höhere Strafe, da die Angeklagten es als Vorstandsmitglieder des Hundesportvereins in Aldenrade besser hätten wissen müssen. Der Ausgang des zweitinstanzlichen Verfahrens ist damit völlig offen.

Angeklagte schwiegen zu Prozessbeginn

Die Angeklagten wollten sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern. Ein Tierarzt berichtete, dass es aufgrund der Angaben der Hauptbelastungszeugen zu einer Durchsuchung des Vereinsheims gekommen war, bei der entsprechende Geräte gefunden wurden. „Die Angeklagten sagten, dass die jeder dahin gelegt haben könne.“

Schwer belastet werden die Hundesportfunktionäre durch die Aussagen der beiden Anzeigenerstatter. Zur Tatzeit hatte das Paar aus Mönchengladbach, das einem Verein in Bottrop angehört, gemeinsam mit den Angeklagten in Walsum für Hundeprüfungen trainiert. Sie habe selbst gesehen, wie der Angeklagte, der mit den Leistungen seines Hundes unzufrieden war, das Halsband erst an der Kruppe des Tieres, dann an der Flanke und schließlich an den Hoden angeschlossen habe, so eine 31-Jährige. „Als er die Fernsteuerung betätigte, schrie das Tier auf und überschlug sich. In Panik versuchte es, davon zu rennen.“

Anwalt machte Selbstversuch

Für einen seltenen Moment der Heiterkeit sorgte der Verteidiger des Angeklagten. Er wollte von einem Tierarzt wissen, ob Hunde und Menschen das gleiche Schmerzempfinden haben. Als der Arzt das bejahte, verkündete der Anwalt: „Ich habe so ein Gerät nämlich an mir selbst getestet. Aber nicht an den Genitalien.“

Für das Verfahren sind bis Anfang Mai noch zwei weitere Termine vorgesehen.