Duisburg . Amtsgericht Duisburg verurteilte 33-jährigen Marxloher wegen Steuerhinterziehung zu 18 Monaten mit Bewährung
Der Bezug von Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Genau deshalb musste sich ein 33-jähriger Rumäne aus Marxloh am Dienstag wegen Steuerhinterziehung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten.
Der Mann hatte im Jahr 2014 gemeinsam mit anderen Tätern in großem Stil Kindergeld erschwindelt. Die Tätergruppe hatte gezielt in Rumänien kinderreiche Familien rekrutiert und sie unter dem Versprechen, ihnen eine Wohnung und eine Arbeit zu verschaffen, nach Duisburg gebracht. Hier mussten die Landsleute eine Reihe von Papieren unterschreiben, von denen sie wohl meist nicht wussten, dass auch Kindergeldanträge darunter waren. Nach wenigen Tagen log man ihnen vor, dass es mit ihrer Arbeitserlaubnis leider nicht geklappt habe und brachte sie nach Rumänien zurück.
65.000 Euro Schaden
An acht solcher Fälle war der Angeklagte beteiligt gewesen. Unter anderem hatte er die Familien in Duisburg angemeldet und einige vorübergehend in seiner Wohnung einquartiert. In einem Fall hatte er eine Familie auch selbst nach Duisburg gefahren. Mittätern oblag es, Konten einzurichten, auf die das Kindergeld überwiesen werden konnte. Der Familienkasse entstand so ein Schaden von rund 65 000 Euro.
Als Motiv gab der geständige 33-Jährige Geldprobleme an. Er habe nur einen schlecht bezahlten Job als Blumenpacker in Holland, bei dem er nicht mehr als 800 Euro im Monat verdiene. „Ich habe nicht gewusst, wie ich meine sieben Kinder versorgen sollte. Und die Miete musste ja auch bezahlt werden.“ Erstaunlich genug, dass der Mann erst jetzt einen Kindergeldantrag für seine eigenen Nachkommen stellte. Es ist allerdings vorstellbar, dass der Antrag bei der zuständigen Familienkasse in Krefeld nicht glatt durchlaufen wird.
Das Schöffengericht fand am Ende zahlreiche Punkte, die zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden mussten. Dazu gehörten dessen Geständnis und der lange zeitliche Abstand zu den Taten. Zudem war der 33-Jährige bislang nur wegen einer Schwarzfahrt vorbestraft. Deshalb wurde eine 18-monatige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Strafschärfend wertete das Gericht allerdings die Vielzahl der Taten, den hohen Schaden und den Umstand, dass die gezielte Auswahl ungebildeter Opfer und die perfekte Organisation der Straftaten eine hohe kriminelle Energie beweise.