Duisburg . Ein Duisburger soll einem 61-Jährigen das T-Shirt über den Kopf gezogen und ihn dann ausgeraubt haben. Eifersucht könnte die Hauptrolle spielen.
Mit einem ungewöhnlichen Raub hat es das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun. Einem Meidericher (38) wird vorgeworfen, am 6. August 2017 einem 61-Jährigen dessen T-Shirt über den Kopf gezogen, ihn zu Boden gestoßen und ihm 2500 Euro abgenommen zu haben. Die Hauptrolle könnte dabei Eifersucht gespielt haben.
Der Geschädigte hatte am späten Abend des Tattages an der Wohnungstür der Verlobten geklingelt. Es öffnete der Angeklagte, der sofort ausrastete. Der 61-Jährige flüchtete, wurde aber von dem 23 Jahre jüngeren Mann verfolgt.
Angeklagter bestreitet jede Schuld
Das folgende Geschehen wird von den Beteiligten unterschiedlich geschildert: „Er hat sich das T-Shirt selbst ausgezogen und eine drohende Boxer-Haltung eingenommen“, behauptet der Angeklagte. „Ich bin wieder reingegangen. Ich habe ihn nicht angefasst. Und ihm auch kein Geld abgenommen.“ Allerdings, so der 38-Jährige, sei er schon eifersüchtig gewesen, weil der Hauptbelastungszeuge seiner Verlobten Avancen gemacht habe.
Der Zeuge schildert dagegen, dass ihm der Angeklagte von hinten das Shirt über den Kopf zog und ihm so die Sicht nahm. „Er hat mich geschubst und ich bin über einen Blumenkübel gefallen. Ich habe gemerkt, dass jemand an meiner Hosentasche fummelte. Dann hat seine Freundin gerufen: Pass auf, der hat dich beklaut.“ Ausnahmsweise habe er so viel Geld dabei gehabt, weil er am nächsten Tag sein Motorrad reparieren lassen wollte.
Verlobte verwickelte sich in Widersprüche
Die Verlobte (48) des Angeklagten hätte besser von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Zuerst hatte sie angeblich nur eine Schreierei, dann ein Gerangel gesehen. In ihrer Aussage verwickelte sie sich in Widersprüche zu früheren Aussagen bei der Polizei. „Ich war ziemlich betrunken“, so ihr Erklärungsversuch.
Bei einem Fortsetzungstermin am 9. März soll ein Nachbar als Zeuge vernommen werden. Er hatte es vorgezogen, der gerichtlichen Vorladung am ersten Verhandlungstag nicht nachzukommen.