Duisburg. . Zwei 20-Jährige wollten angeblich nur ausprobieren, wie leicht man an „Blüten“ kommt. Dann hatten sie die Idee, damit zu bezahlen.
Fernsehen bildet. Wenn man einem 20-Jährigen glauben darf, der sich am Dienstag gemeinsam mit einem gleichaltrigen Freund vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten musste, auch in krimineller Hinsicht. Die Anklage warf den beiden Heranwachsenden Geldfälschung und versuchten Betrug vor.
Die beiden jungen Männer ließen vor dem Jugendschöffengericht durch ihre Verteidiger rückhaltlose Geständnisse vortragen. „Mein Mandant hat im Fernsehen gesehen, wie leicht es ist, im sogenannten Darknet an gefälschtes Geld zu kommen“, so ein Anwalt. Der Heranwachsende habe das ausprobieren wollen. Eine Woche vor der Tat habe er im Internet drei falsche 50 Euro-Scheine bestellt, dafür 20 Euro bezahlt und im Freundeskreis mit den Blüten angegeben. „Gemeinsam mit dem Mitangeklagten ist er dann auf die Idee gekommen, nachzuprüfen, ob man damit tatsächlich auch bezahlen kann.“
Verteidiger trugen Geständnisse vor
Am 22. März 2016 steuerte das Duo einen Hochfelder Kiosk an. Während der Beschaffer des Geldes gespannt im Auto wartete, ging sein Freund hinein und orderte eine Flasche Cola. Doch es rächte sich, dass die gefälschten Fünfziger so preiswert gewesen waren. „Deshalb waren die auch so gut gemacht, dass der Schwindel sogleich aufflog“, kommentierte ein Verteidiger trocken. Das Duo ließ Geldschein und Cola zurück und suchte sein Heil in der Flucht, wurde mit anderthalb Jahren Verspätung aber doch noch von einer Anklage eingeholt.
Über die Version, man sei nur durch das Fernsehen auf die Idee zur Tat gekommen, musste der Vorsitzende schmunzeln. Denn die Vorgehensweise der beiden Heranwachsenden sprach eine andere Sprache: Kioske, die häufig nicht über entsprechende Kontrollgeräte verfügen, gehören zu den bevorzugten Anlaufpunkten von Geldfälschern. Und der Umstand, dass sich auf dem Smartphone eines der Angeklagten Fotos fanden, auf denen deutlich mehr Scheine zu sehen waren, ließ ahnen, dass möglicherweise auch weitere Personen im Umfeld der Angeklagten Urheber für das jugendliche Interesse an falschen Scheinen gewesen sein könnten. Dennoch kamen die beiden Auszubildenden mit einer Verwarnung und 600 Euro Geldbuße davon.