Duisburg . Bei Akteneinsicht im Landgericht verschwand unterschriebenes Original. Amtsgericht verurteilt Rheinhauser (63) zu 1500 Euro Geldstrafe
Den Zivilprozess vor dem Amtsgericht Hamborn, mit dem ihn sein Vermieter aus der Wohnung klagte, verlor ein 63-jähriger Rheinhauser. Er legte Berufung ein. Doch eine Lösung sah der Mann wohl in einer anderen Handlung: Am 27. Juni 2013 soll er im Landgericht Duisburg das erstinstanzliche Urteil aus der Akte gerissen haben. Am Mittwoch stand er wegen Urkundenunterdrückung vor dem Amtsgericht Stadtmitte.
Anfangs hatte der Beklagte sich beschwert, dass er kein unterschriebenes Urteil bekommen habe. Die Richter des Landgerichts erklärten ihm geduldig, dass das auch nicht üblich sei. Das unterschriebene Original befinde sich in der Akte.
Angeklagter erhob schwere Vorwürfe gegen Justiz
Der Berufungsführer beantragte Akteneinsicht und durfte im Juni 2013 in einem Büro des Landgerichts den Vorgang einsehen. Zwei Wochen später stellte ein Richter fest, dass das Urteil verschwunden war. Es wurde Strafanzeige erstattet.
Der Angeklagte bestritt, zumindest indirekt, das Dokument entfernt zu haben. Dafür sprach er von einem Scheinprozess und warf der Justiz vor, die Akte manipuliert zu haben. „Meine Strafanzeigen liegen beim Justizministerium.“
Ein weiteres Mal verschwanden Dokumente
Die Zeugen - allesamt Richter und Justizbeschäftigte - konnten nicht mehr sagen, als dass es ein Urteil gab und es nach dem Besuch des Angeklagten verschwunden war. Interessanterweise hatte der Direktor des Amtsgerichts Hamborn weitere Vorwürfe gegen den 63-Jährigen erhoben: Nachdem der 2014 die Vollstreckungsakte eingesehen hatte, fehlten weitere juristische Dokumente.
Der Strafrichter wollte nicht verhehlen, dass außer dem 63-Jährigen eine Reihe von Personen die Möglichkeit gehabt hätte, das Urteil verschwinden zu lassen. Ein Motiv vermochte er aber nur beim vorbestraften Angeklagten zu erkennen. Der habe mit der Tat, welche die Wohnungsräumung verzögerte, dem Vermieter einen hohen Schaden zugefügt und der Justiz einen Haufen Arbeit beschert. Die Geldstrafe fiel mit 1500 Euro (150 Tagessätze zu je zehn Euro) deshalb deutlich aus.