Duisburg.. Die Geschäfte in der Duisburger Innenstadt bleiben am Sonntag, 5. November, geschlossen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Am 5. November bleiben die Geschäfte in der Innenstadt geschlossen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die geplante Sonntagsöffnung anlässlich des Foodtruck-Festivals mit Outlet-Markt für nicht zulässig erklärt.
Das Gericht ist der Auffassung, dass der Outlet-Markt in der vom Veranstalter beantragten und zuvor vom Rat genehmigten Art – mit einem Warenverkauf der stationären Duisburger Einzelhändler – den rechtlichen Anforderungen des Ladenöffnungsgesetzes nicht gerecht wird. Für künftige Veranstaltungen dieser Art hat das Gericht darauf hingewiesen, dass ein Outlet-Markt mit fremden Händlern dagegen durchaus genehmigungsfähig sei.
Es handelt sich in diesem Jahr um die erste Entscheidung eines Gerichts gegen eine Sonntagsöffnung in Duisburg. Alle übrigen verkaufsoffenen Sonntage konnten wie geplant stattfinden. Das „Foodtruck-Festival“ wird am 5. November stattfinden.