Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg hat einen 20-Jährigen zu elf Monaten Jugendhaft verurteilt. Seit seiner Geburt ist der junge Mann Flüchtling.

Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung fand sich am Donnerstag ein 20-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Duisburg wieder. Angetrunken und unter dem Einfluss von Cannabis hatte er Ende April seiner 19-jährigen Freundin ein Messer ins linke Bein gestochen. Am 13. Mai hatte er, nach einer Feier in einem Hochfelder Jugendheim, aus Eifersucht mit einem Messer vor ihr herumgefuchtelt und ihr gedroht: „Ich steche dich ab.“

Die Beweisaufnahme zeichnete eine gespaltene Persönlichkeit: Nüchtern sei der Angeklagte ein liebenswerter Mensch, der über angenehme Umgangsformen verfüge und sich artikulieren könne, so die einhellige Meinung der Zeugen. Unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen sei er dagegen aggressiv. Sogar die jüngere Schwester des Angeklagten hatte zu Protokoll gegeben, dann Angst vor ihrem Bruder zu haben.

Unter Alkohol und Drogen wird er aggressiv

Hinter den von ihm offenbar nur schwer zu steuernden Gefühlsaufwallungen steckt eine trostlose Lebensgeschichte: Obwohl in Duisburg geboren, ist der Angeklagte seit 20 Jahren Flüchtling, hat keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung. Die Staatsangehörigkeit seines Vaters, der 1996 aus Mazedonien kam, ist bis heute nicht geklärt. Die Mutter - neben der trotz allem zu ihm haltenden Freundin die einzige feste Bezugsperson des Angeklagten - darf nur hin und wieder für jeweils 90 Tage nach Deutschland kommen. Wegen Raubes landete er mit nur 15 Jahren für vier Jahre in Haft.

Dank des privaten Engagements eines Pfarrers war der 20-Jährige nach der Entlassung 2016 in Kamen untergekommen, durfte sich eine Arbeitsstelle suchen. Doch die Ausländerbehörden strichen die Zusagen, steckten ihn in eine Gemeinschaftsunterkunft in Neuss, wo er sich mit drei anderen Männern einen Raum teilen musste. „Ab da ging es bergab“, so der 20-Jährige. Immer häufiger habe er Alkohol und Drogen konsumiert.

Das Jugendschöffengericht fällte mit elf Monaten Jugendhaft ein mildes Urteil.