Duisburg. . Leser beklagt hohe Kosten für das Befahren des Waldfriedhofes in Wanheimerort. Wirtschaftsbetriebe: Gezahlt wird nur für den Verwaltungsaufwand.
- Leser fragt sich, warum für das Befahren des Waldfriedhofes eine Gebühr erhoben wird
- In Nachbarstädten sei das Befahren umsonst, zudem gebe es Rollstühle zum Ausleihen
- Wirtschaftsbetriebe kontern: Kosten kommen durch Verwaltungsaufwand zustande
Klaus Martin Pas pflegt drei Gräber seiner Angehörigen auf dem Waldfriedhof in Wanheimerort. Da der 61-Jährige eine Schwerbehinderung hat und nicht gut laufen kann, ist er darauf angewiesen, mit dem Auto bis zu den Ruhestätten seiner Lieben zu fahren. „Dafür zahle ich 40 Euro für zwei Jahre“, sagt er. „Das hört sich erst einmal nicht viel an, ist für Menschen mit schmaler Rente aber ein hoher Betrag.“
Zumal immer mehr Ältere darauf angewiesen seien, mit dem Auto bis vor das Grab zu fahren. „Sonst bekommt man schwere Säcke mit Blumenerde oder Rindenmulch kaum dorthin transportiert.“ Diese müsse er sonst umständlich auf sein Fahrrad laden, um sie bis zum Grab transportieren zu können. Er fragt sich, warum gleichzeitig so viel Verkehr auf den Friedhofswegen herrscht. „Die schweren Laster der Wirtschaftsbetriebe fahren dort vormittags und nachmittags, das ist ein wahnsinniger Verkehr, der die Wege ja auch abnutzt.“
Immer mehr Flächen verwahrlosen
Gleichzeitig beklagt Klaus Martin Pas, dass immer mehr Flächen und Gräber auf dem Waldfriedhof verwahrlosen. „Das sieht an vielen Stellen nicht mehr schön aus.“ Er findet, die wenigen Menschen, die ihre Gräber gut pflegen, sollten nicht noch Geld zahlen müssen, um einmal im Quartal die Wege mit dem Auto befahren zu dürfen. „Die Beiträge dafür sind einfach zu hoch.“ In der Nachbarstadt Mülheim gibt es beispielsweise feste Zeiten, an denen Besucher den Hauptfriedhof mit dem Auto befahren dürfen. Bei kleineren Friedhöfen, die nicht befahrbar sind, stellt die Stadt auf Anfrage kostenlose Rollstühle zur Verfügung. „Warum ist das in Duisburg nicht möglich?“, fragt sich Klaus Martin Pas.
Volker Lange, Sprecher der Wirtschaftsbetriebe, klärt auf: „Das Befahren der Duisburger Friedhöfe ist kostenfrei.“ Es handele sich nicht um eine Benutzungsgebühr, die für das Befahren der Friedhöfe erhoben wird, sondern um eine Verwaltungsgebühr, die für die Erstellung der Genehmigung berechnet wird. „Diese beträgt laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt 40 Euro.“
Genehmigung bei Friedhofsverwaltung beantragen
Grundsätzlich sei das Befahren der Friedhofswege Privatpersonen mit ihren Fahrzeugen aber nicht gestattet. „Ausnahmsweise erhalten gehbehinderte Personen eine Genehmigung, die befristet für zwei Jahre ausgestellt wird“, erklärt Lange. Jeder, der einen Schwerbehindertenausweis mit Gehbehinderung vorweise, oder das 80. Lebensjahr überschritten habe, könne die Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung oder den Wirtschaftsbetrieben beantragen. Die Zahl der jährlichen Beantragungen sei nicht steigend, sondern leicht rückläufig.
Um die Friedhofsflächen pflegen zu können, seien die Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe zudem darauf angewiesen, mit Lastern auf den Wegen zu fahren. Und die Rollstühle? „Die gibt es zwar an den Trauerhallen, jedoch nicht zum Ausleihen“, so Lange.