Duisburg. Weil er angeblich aus Eifersucht in Neumühl den Wagen seines Nebenbuhlers gerammt hatte, stand ein Duisburger (39) vor dem Amtsgericht.

Die Anklage klang schwerwiegend und hätte leicht zu einem Aufenthalt hinter Gittern führen können: Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit dem Ziel, ein Unglück herbei zu führen, musste sich am Mittwoch ein 39-jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht Duisburg verantworten. Doch am Ende blieb von der angeblichen Eifersuchtstat nicht viel übrig.

Angeblich hatte der Angeklagte am 5. April 2016 auf der Essen-Steeler-Straße in Neumühl mehrfach das Auto des neuen Lebensgefährten seiner getrennt lebenden Ehefrau gerammt. Zunächst soll er während der Fahrt in Rambo-Manierzwei Mal auf das Heck des Wagens aufgefahren sein, dann nach einem gewagten Überholmanöver und einem halsbrecherischen Einscheren auch noch die linke Vorderseite beschädigt haben.

Verfahren kam von anderem Gericht

Die Sache war zunächst beim Amtsgericht Hamborn anhängig gewesen. Doch dort hatte den Strafrichter bei der Hauptverhandlung im vergangenen Dezember die Ahnung beschlichen, es könne sich sogar um ein Verbrechen gehandelt haben. Deshalb gab er den Fall an das zuständige Schöffengericht und damit an das Amtsgericht Stadtmitte am König-Heinrich-Platz ab.

Der 39-jährige Angeklagte zog es auch in der zweiten Auflage vor, nichts zu der Anklage zu sagen. Wenig redselig gab sich auch der Hauptbelastungszeuge: „Er ist mir dreimal reingefahren. Zwei Mal hinten und einmal vorn. Der Wagen war ein wirtschaftlicher Totalschaden“, so der kurz angebundene 44-Jährige. Erst auf Nachfragen offenbarte er, wo sich die Tat ereignet hatte: „Ich stand an einer Ampel.“

Zeuge: Kein Liebesverhältnis!

Zudem schien der Zeuge die Fragen nach seinem Verhältnis zur Frau des Angeklagten zuerst gar nicht zu verstehen. „Ich hatte damals eine kleine Firma. Sie hat für mich als Putzfrau gearbeitet.“ Auf Nachfrage bestritt er, ziemlich überzeugend, jemals ein Liebesverhältnis zu der 34-Jährigen gehabt zu haben.

Das Fazit der Beweisaufnahme war für die Juristen ziemlich ernüchternd: Von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr konnte keine Rede sein. Allenfalls wäre eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung in Betracht gekommen. Und die Eifersuchtstat war - wenn überhaupt - offenbar unbegründet gewesen. Das Schöffengericht kam zu dem Schluss, den Prozess ohne Urteil aus der Welt zu schaffen. Es stellte das Verfahren gegen den bislang nicht vorbestraften Angeklagten ein.