Duisburg. . Ein Polizeieinsatz in Duisburg eskaliert, weil ein Falschparker sein Auto wegfahren sollte. Was ist da los in Bruckhausen?

Was ist nur los in Duisburg? Da eskaliert ein Polizeieinsatz in Bruckhausen, bei dem es zunächst nur darum ging, dass ein Falschparker sein Auto wegfahren sollte. Eigentlich eine Bagatelle. Doch sie löst einen Tumult mit rund 250 Beteiligten aus, der bundesweit Schlagzeilen macht und in den sozialen Netzwerken heftig diskutiert wird. Wieder ist es der Norden. Und leider sind wieder Migranten beteiligt.

Oberbürgermeister Sören Link verteidigte den Einsatz der Polizisten mit den Worten: „Asozial bleibt asozial – egal aus welchem Land er stammt.“ Muss er sich dafür entschuldigen, wie es die Bündnisgrünen und eine türkische Initiative aus Bruckhausen fordern? Nein. Muss er nicht. Der OB hat niemanden persönlich angegriffen, sondern etwas kommentiert, was längst kein Einzelfall mehr ist.

Die zwei Videos, die von einer Privatperson ins Netz gestellt wurden – fraglich, ob das rechtens war –, sind nur Momentaufnahmen. Sie zeigen nicht, was vor der Eskalation passiert ist. Was sie aber deutlich zeigen: Mehmet K. wurde kein „Opfer“ willkürlicher Polizeigewalt. Er hat mehrmals die Aufforderungen der Polizisten, die unsere Staatsgewalt repräsentieren, missachtet – getreu dem Motto: Was ihr sagt, ist mir egal. Wer seid ihr schon?

Mehmet K. hat ein härteres Eingreifen der Polizei provoziert, seinen Ausweis auf den Streifenwagen geschmissen, den Beamten ohne eines Blickes zu würdigen zugerufen: „Kommen Sie mit.“ Mehmet K. hat das Prinzip nicht verstanden: Nicht die Polizei muss mitkommen, sondern er hat auf deren Aufforderung mitzukommen bzw. den Wagen wegzufahren. Dieses Machtspiel, die Ordnungshüter zu Deppen zu machen, durfte und konnte Mehmet K. nicht gewinnen. Wer die Staatsgewalt nicht respektiert, muss mit der Härte des Gesetzes rechnen.

Keine Frage: Sollte es bei der Festsetzung im Flur zu einem gezielten Tritt durch einen Polizisten gekommen sein – was aus dem bislang veröffentlichten Videomaterial nicht eindeutig hervorgeht – muss das strafrechtlich verfolgt werden. Genauso wie der Widerstand von Mehmet K. gegen die Staatsgewalt.