Lange haben die früheren Mitarbeiter der Hüttenwerke Krupp-Mannesmann (HKM) auf eine Anpassung ihrer Werksrenten gewartet – und möglicherweise sogar vergeblich. Denn laut IG Metall wurde ein Musterprozess über die Ruhestandsbezüge jetzt in zweiter Instanz verloren.
Lange haben die früheren Mitarbeiter der Hüttenwerke Krupp-Mannesmann (HKM) auf eine Anpassung ihrer Werksrenten gewartet – und möglicherweise sogar vergeblich. Denn laut IG Metall wurde ein Musterprozess über die Ruhestandsbezüge jetzt in zweiter Instanz verloren.
Den hatte die Gewerkschaft Ende 2016 mit HKM vereinbart, um die vor allem die Frage zu klären, ob sich Werksrente nach den Erträgen der Mutterunternehmen zu richten habe. Das Verfahren war in Hannover geführt worden, weil ein HKM-Gesellschafter der Stahlkonzern Salzgitter ist.
Für eine Anpassung der Werksrenten, wie sie die früheren HKM-Beschäftigten seit Jahren fordern, hatten auch die Thyssen-Krupp Steel-Rentner lange Zeit streiten müssen, doch sie waren letztendlich erfolgreich.
Doch bei dem Hüttenwerk im Süden der Stadt ist die Lage komplizierter als bei der Hütte im Norden. Ruheständler haben zwar einen Anspruch auf regelmäßige Anpassung, also Erhöhung, ihrer Werksrente, aber das Unternehmen muss nur zahlen, wenn es die wirtschaftliche Situation erlaubt. Das Problem bei HKM ist aber, dass die Hütte weder Gewinne noch Verluste macht. Denn der produzierte Stahl wird nicht auf dem Markt verkauft, sondern ausschließlich an die HKM-Eigentümer Thyssen-Krupp, Salzgitter-Mannesmann und Vallourec geliefert. Dazu kommt als weiteres Problem, dass Rentenregelungen sich unterscheiden, je nachdem wie der letzte Arbeitgeber hieß, ob etwa Mannesmannröhren-Werke oder Hüttenwerke Krupp-Mannesmann.
Die Duisburger IG Metall wolle sich jetzt erst einmal die Urteilsbegründung der Hannoveraner Richter genau ansehen, erklärte Dieter Lieske, 1. Bevollmächtigte der Gewerkschaft, und dann über ein weiteres Vorgehen entscheiden.