Duisburg. . Alle wollen der nach Nepal ausgewiesenen Schülerin Bivsi Rana (15) und ihren Eltern helfen: Sogar TV-Hundetrainer Rütter hat sich gemeldet.

  • „ Aussichten sind eher schlecht“, erklärt NRW-Innenminister Ralf Jäger. Entscheidung werde bald fallen
  • Eltern würden auf keinen Fall zurückkehren können. Deshalb müsse Unterhalt für Bivsi geklärt werden
  • TV-Hundetrainer Martin Rütter fragte bei der Rdedaktion nach wie er im Fall Bivsi helfen könne

Alle wollen der Ende Mai aus Duisburg nach Nepal zwangsausgewiesenen Schülerin Bivsi Rana (15) und ihren Eltern helfen: Der Außenminister der Bundesrepublik, der Innenminister des Landes NRW, der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, die Schüler, Eltern und Lehrer des städtischen Steinbart-Gymnasiums. Im Berliner Auswärtigen Amt sucht man derzeit nach Worten von NRW-Innenminister Ralf Jäger nach irgendeiner Rechtsgrundlage mit der eine Rückkehr der Steinbart-Schülerin Bivsi Rana nach Duisbuirg begründbar wäre. Eine „Lex Bivsi“, also eine Ausnahme-Regel für Bivsi, käme wegen zahlloser ähnlicher Fälle in Deutschland nicht in Frage.

„Also sind die Aussichten eher schlecht“, erklärte Jäger im Telefongespräch mit der Redaktion. Die Entscheidung dazu werde aber jetzt kurzfristig fallen.

Wie berichtet, war das in Deutschland geborenene Mädchen am 29. Mai von städtischen Beamten aus dem laufenden Unterricht des Steinbart-Gymnasiums herausgeholt und dann mit den Eltern in deren Herkunftsland Nepal ausgewiesen worden. Zurück blieb eine schockierte Klasse und Schulgemeinde, die am Tag der Abschiebung sogar ärztlich und seelsorgerisch betreut werden musste.

Damit setzte der deutsche Staat einen schmerzhaften Schlusstrich unter ein beinahe 20 Jahre andauerndes Asylverfahren von Bivsis Eltern, das schließlich in allen gerichtlichen Instanzen und auch vor der Härtefall-Kommission des Landes NRW gescheitert war.

„Ohne Eltern wäre Bivsi emotional verloren“

Jetzt geht es nach Worten des SPD-Innenministers Jäger nur noch um eine wie auch immer geartete Rückehr des Mädchens nach Duisburg. Die Eltern, so Jäger, würden auf gar kein Fall mit zurückkehren können. Deshalb müsse auch eine mögliche Übernahme der Aufenthaltskosten für Bivsi geklärt sein, sprich die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung und Unterhaltskosten müssten von privater Seite garantiert werden.

Darum werde man sich kümmern, erklärte Stephan Kube, der Schulpflegschaftsvorsitzender des Steinbart-Gymnasiums. Das Finanzielle sei aber eher das geringste Problem. Kube: „Viel wichtiger ist, dass nicht nur das Mädchen, sondern auch die Eltern zurückkehren können. Denn ohne Eltern wäre Bivsi hier alleine in Duisburg emotional völlig verloren!“

TV-Hundetrainer Rütter fragt wie er helfen kann

Eine gute Unterstützung könnte Kube und die Schulgemeinschaft von dem bekannten TV-Hundetrainer Martin Rütter bekommen, der bei der NRZ bestürzt nachfragen ließ, wie er im Fall Bivsi helfen könne. Er sei erschüttert über das menschliche Schicksal des Mädchens und seiner Eltern. Schon jetzt, so erklärte seine Büroleiterin, könne sie garantieren, dass Rütter die Unterhaltskosten für das Mädchen tragen werde. Vielleicht, so seine Büroleiterin, könne diese finanzielle Zusage ja das Verfahren für eine Rückkehr beschleunigen.

Stephan Kube indes glaubt dass diese Zusage das Verfahren eher behindern würde: „Denn Bivsi ohne ihre Eltern in Duisburg – das geht gar nicht!“ Der Hundetrainer, TV-Produzent, Entertainer und Buchautor Martin Rütter ist 1970 in Homberg geboren, betreibt seit Jahren in Bonn eine TV-Produktuionsfirma zum Thema Hunde und ist nach wie vor ein aufmerksamer Leser der Duisburger Lokalzeitungen.

Unterdessen bekräftigte der SPD-Politiker Jäger, für den der „Fall Bivsi“ gewisssermaßen zur letzten Amtshandlung vor seiner Ablösung durch eine neue schwarz-gelbe Landesregierung wird, seine Forderung nach einem Einwanderungsgesetz für Deutschland. Gut integrierte Menschen wie die Ranas, die sich in Deutschlands nichts zu Schulden haben kommen lassen und die hier regelmäßig Steuern zahlten, müsse man über ein Einwandwerungsgesetz ein Angebot zum Bleiben machen können. Das Asylrecht gebe dies nicht her.

Jäger macht dem Anwalt von Bivsis Eltern Vorwürfe

Jäger machte dem Anwalt der Ranas den Vorwurf, den Fall vor dem OVG in Münster offenbar ungeschickt vertreten zu haben. Hätte der Anwalt, so Jäger, dem Berufungsgericht in Münster deutlicher gemacht, wie gut die Ranas in Deutschland integriert sind, hätte eine reale Möglichkeit für das Kind und seine Eltern auf dauerhaften Aufenthalt bestanden.

Zudem widersprach Jäger der öfter gemachten Behauptung, wäre das Mädchen 14 Tage länger in Duisburg geblieben und hätte es hier seinen 15. Geburtstag erreicht, hätten das Mädchen samt Eltern nicht mehr abgeschoben werden können. Diese Regelung- so der NRW-Innenminister - gelte nur, wenn es darum gehe einem Abschiebe-Kandidaten wenigstens den Abschluss der beruflichen Ausbildung - sprich der Lehre - zu ermöglichen, nicht aber der schulischen Ausbildung.