duisburg. . Eine Woche vor dem Stichtag haben die Akteure 13.000 Unterschriften zusammen. 11.100 würden reichen. Doch die Initiative sammelt weiter
- Eine Woche vor dem Stichtag haben die Akteure 13.000 schon mehr als Unterschriften zusammen
- Eingereicht werden müssen Unterschriften von 3% der 370.000 Wahlberechtigten, das sind 11.100
- Am 23. Mai wollen sie sicherheitshalber 15.000 Unterschriften im Rathaus abgeben
Eine Woche vor dem finalen Stichtag 25. Mai, (Christi Himmelfahrt), dem Abgabetermin an das städtische Rechtsamt, blicken die Akteure des im März gestarteten Bürgerbegehrens gegen das am Bahnhof geplante DOC schon sehr zufrieden auf ihre bisherige Ausbeute: Bereits mehr als 13.000 Unterschriften hat die Initiative von Duisburger Einwohnern bislang gesammelt.
Aber auf den letzten Metern bis in die nächste Woche will die Initiative nach Worten des grünen Fraktionsgeschäftsführers Gerd Schwemm noch ein paar tausend zusätzliche Stimmen sammeln. Sicherheitshalber.
Eingereicht werden müssen Unterschriften von drei Prozent der 370.000 Wahlberechtigten in Duisburg. Das sind rein rechnerisch 11.100 Unterschriften. Schwemm: „Sicherheitshalber wollen wir aber gut 15.000 Stimmen sammeln. Denn man weiß ja nie, wie viele Unterschriften hinterher beim Zählen anerkannt werden“
Etwa 15 bis 20 Prozent an Ausschuss, ungültige Unterschriften, so hatte die Stadtverwaltung die Akteure im Vorfeld informiert, kämen erfahrungsgemäß bei derartigen Unterschriftenaktionen zusammen. Das hieße in diesem Fall: Mindestens 15.000 Namen müssen gesammelt werden, damit am Ende 12.000 anerkannt werden.
Outlet neben der City würde dort den Handel zerstören
Da der Rückgabetag vom 25. Mai ein Feiertag ist, haben die Akteure die Übergabe der Unterschriften auf den 23. Mai gelegt. Das heißt, noch bis zum kommenden Montag, 22. Mai, können die Bürger im Einkaufszentrum Forum und bei zahlreichen anderen Shops und Geschäften in der Stadt ihre Unterstützer-Unterschrift, aber auch ausgefüllte Listen, abgeben.
Das Bürgerbegehren zielt gegen den in der Stadtgesellschaft umstrittenen Grundsatzbeschluss des Rates vom 1. Februar 2017 zur Realisierung eines „Designer Outlet Centers“ auf der Fläche des alten Gütebahnhofgeländes. Nach Einschätzung der DOC-Kritiker würde ein Outlet-Center direkt neben der City den bestehenden Einzelhandel in der Stadtmitte zerstören und jede positive Weiterentwicklung der Innenstadt blockieren.
Kommt am 24. September der Super-Wahltag?
Nach dem 25. Mai überprüft das städtische Rechtsamt, ob das Bürgerbegehren in Form und Inhalt korrekt eingereicht wurde. Danach muss der Rat „unverzüglich feststellen“, ob das Begehren zulässig ist. Entspricht der Rat einem zulässigen Bürgerbegehren nicht (sprich: Nimmt der Rat seinen DOC-Beschluss vom 1. Februar nicht zurück), muss dann innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit der Bürgerentscheid (wie eine Kommunalwahl) durchgeführt werden.
Informell hatte OB Link vor Wochen erklärt, dass er in diesem Fall aus Gründen der Sparsamkeit den Outlet-Bürgerentscheid auf den bereits gesetzten Wahltermin vom 24. September legen würde: Den Tag der Bundestags- und Oberbürgermeisterwahl.